Wann ist die Ehefrau Beihilfeberechtigt?
Sie erhalten Beihilfe, wenn Ihr Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner unterhalb der Einkommensgrenze verdient. Die Einkommensgrenzen sind in Bund und Ländern unterschiedlich geregelt, sie liegen zwischen 18.000 und 8.354 Euro jährlich.
Wann ist jemand Beihilfeberechtigt?
Beihilfeberechtigt sind nur Beamte. Beamter ist nur, wer förmlich ernannt wurde und eine Ernennungsurkunde erhalten hat. Nur für Bundesbeamte gilt die Bundesbeihilfeverordnung, für Landesbeamte gelten die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes. Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sind beihilfeberechtigt.
Was zahlt die Beihilfe für Ehepartner?
Nordrhein-Westfalen – Einkommensgrenze 18.000 Euro – Beihilfesatz 70 %, Kinder 80 %
Wann entfällt der beihilfeanspruch?
Die Beihilfeberechtigung entfällt: wenn im abgelaufenen Kalenderjahr vor der Antragsstellung der Gesamtbetrag der Einkünfte des Ehegatten / eingetragenen Lebenspartners 18.000 Euro übersteigt (§2 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes)
Ist die Witwe eines Beamten Beihilfeberechtigt?
Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger/innen (beispielsweise Witwen oder Witwer und Waisen), gehören nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) zu den beihilfeberechtigten Personen und haben damit grundsätzlich einen Anspruch auf Beihilfe.
Wer ist Bundesbeihilfe berechtigt?
Beihilfeberechtigt sind in Teilzeit beschäftigte Beamte, Richter und Hochschullehrer, Beamtenanwärter und Referendare, Versorgungsempfänger (Beamte, Richter, Hochschullehrer und Berufssoldaten im Ruhestand), Waisen, Halbwaisen und Witwer (Waisen erhalten keine Beihilfe für ihre Ehe- und Lebenspartner und ihre Kinder).
Wer kann Beihilfe beziehen?
Beamte, Soldaten und Richter im Ruhestand, Witwen, Witwer und Hinterbliebene aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, Waisen und. Pensionierte Beamte.
Wie viel zahlt die Beihilfe?
Durch die Beihilfe beteiligt sich der Staat an den Kosten für Krankheit, Pflege und Geburten. Die Höhe der Beihilfe macht für Beamte und Beamtenanwärter in der Regel 50 Prozent aus. Für deren Ehepartner liegt sie meist bei 70 Prozent und für Kinder bei 80 Prozent.
Wie lange sind Kinder von Beamten Beihilfeberechtigt?
Der Dienstherr zahlt für die Kinder seiner Beamten/-innen so lange Beihilfe, wie diese kindergeldberechtigt sind, also bis zum Ende ihrer Ausbildung bzw. bis maximal zum Ende des 25. Lebensjahres.