Wann ist die Quellensteuer fallig?

Wann ist die Quellensteuer fällig?

Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer immer am 15. Kalendertag des Folgemonats an das Finanzamt abführen. Der Entstehungsort ist in diesen Fällen in der Regel die Bank, weswegen diese die Abgeltungssteuer an das Finanzamt zahlt und anschließend dem Steuerpflichtigen anrechnet.

Wo geht die Quellensteuer hin?

Die Quellensteuer ist beim für den Arbeitnehmer zuständigen Kantonalen Steueramt anzumelden. Hierbei gilt das Wohnortprinzip, d. h. in der Regel ist dies das Steueramt am Wohnsitz des Arbeitnehmers.

Wer muss Quellensteuern zahlen?

Die Quellensteuer ist eine Besteuerungsmethode für das Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit eines ausländischen Arbeitnehmers ohne Bewilligung C, welcher sich in der Schweiz aufhält. Sie beinhaltet normalerweise die Staats-, Gemeinde- und die direkte Bundessteuer, sowie meistens auch die Kirchensteuer.

Ist man mit Ausweis B Quellensteuerpflichtig?

Einkommensteuererklärung Schweiz Ausweis B – Die Steuern In der Schweiz müssen Ausländer mit einem Ausweis B nur dann eine Steuererklärung abgeben, wenn sie das Jahreseinkommen von 120’000 CHF übersteigen. Diejenigen, die unter diesem Einkommen bleiben, sind verpflichtet Quellensteuer zu.

Was ist die Quellensteuer?

Die Quellensteuer ist eine Steuer, welche direkt an der Quelle, also zum Zeitpunkt und am Ort ihrer Entstehung, bezahlt werden muss.

Wer haftet für die Quellensteuer?

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet dem ausländischen Arbeitnehmer die provisorisch oder definitiv geschuldete Steuer dem Lohn abzuziehen. Der Arbeitgeber haftet für die Entrichtung der Quellensteuer. 4. Wer ist Quellensteuerpflichtig? Die Quellensteuerpflicht gilt auch für ausländische Verwaltungsräte mit Wohnsitz im Ausland.

Wie hoch ist die Quellensteuer bei Paaren?

Die Höhe der Quellensteuer lässt sich nicht pauschal festlegen, denn diese gestaltet sich je nach Art der Steuer unterschiedlich. Für die Quellensteuer gilt der Freibetrag von 801 € pro Person und dementsprechend 1602 € bei Paaren.

Wie muss der Arbeitgeber die Quellensteuer einbehalten?

Der Arbeitgeber muss die Quellensteuer vom Monatsgehalt einbehalten. Die Lohnsumme des Arbeitnehmers muss dann regelmässig (je nach Höhe monatlich, quartalsweise oder jährlich) an das für den Arbeitnehmer zuständige Kantonale Steueramt gemeldet und abgeführt werden.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben