Wann ist ein Antrag gestellt?
Der Antrag gilt ab Eingang bei der Behörde als wirksam gestellt (§ 16 Abs. 2 SGB I), der/die unzuständige Leistungsträger/Behörde hat den Antrag unverzüglich weiterzuleiten. Ein Anspruch ist auch nicht nach verspäteter Antragstellung verwirkt, die Behörde ist vielmehr nach § 16 Abs.
Wird Sozialhilfe ab Antragstellung gezahlt?
Zögern Sie nicht mit dem Antrag auf Sozialhilfe, da das Sozialamt bei Bewilligung die Gelder nur rückwirkend ab Antragstellung zahlt. Reichen Sie alle notwendigen Unterlagen ein, insbesondere auch Kontoauszüge der letzten sechs Monate und Bescheinigungen über Ihr Einkommen.
Was gilt als formloser Antrag?
Ein Antrag ist verbraucht, wenn darüber bestandskräftig entschieden worden ist. Der Antrag kann grundsätzlich formlos gestellt werden (persönlich, telefonisch, per E-Mail, Tele- fax usw.).
Was gehört zum Antragsverfahren?
Zum Antragsverfahren gehört nicht nur ein ausgefülltes Formular. Damit die Festsetzungsstelle die Beihilfefähigkeit der Leistungen prüfen kann, müssen Sie Ihrem Antrag Belegkopien Ihrer Aufwendungen beifügen. Mehr darüber, was Sie bei Belegen beachten müssen, erfahren Sie ebenfalls im Beitrag über den Beihilfeantrag.
Was ist der Beginn des Strafverfahrens?
Der Beginn vom Strafverfahren ist das Ermittlungsverfahren. Damit dieses eingeleitet wird, muss zunächst einmal der Anfangsverdacht für eine Straftat vorliegen. Dieser kann aufgrund einer Anzeige oder durch Ermittlungen von Amts wegen (bei schweren Straftaten) bestehen. Liegt eine Strafanzeige vor, wird die Staatsanwaltschaft tätig.
Was gehört zum Ablauf des Strafverfahrens?
Zum Ablauf vom Strafverfahren gehört auch das Zwischenverfahren. Entscheidet sich die Staatsanwaltschaft nach dem Ermittlungsverfahren dazu, eine Anklage zu erheben, wird die entsprechende Anklageschrift an das Gericht verschickt und leitet somit das sogenannte Zwischenverfahren ein.
Was ist der Zeitraum zwischen Antragstellung und Eröffnung des Insolvenzverfahrens?
Der Zeitraum zwischen Antragstellung und Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird als Insolvenzeröffnungsverfahren oder auch vorläufiges Insolvenzverfahren bezeichnet und dient der Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen.