Wann ist ein Ausbildungsvertrag nicht gültig?
Wenn einer der folgenden Punkte trotzdem vereinbart wird, sind die Angaben im Ausbildungsvertrag nicht gültig: Ungültig ist eine Vereinbarung, dass der Azubi nach der Ausbildung im Betrieb arbeiten muss (außer er handelt in den letzten sechs Monaten der Ausbildung eine Übernahme mit dem Betrieb aus).
Wie lange dauert es bis ein Ausbildungsvertrag da ist?
Es kommt natürlich immer darauf an, wie schnell der Betrieb ist. Bei manchen dauert es nur ein paar Tage, bei anderen ein paar Wochen.. Falls du zu unsicher bist, ruf einfach mal dort an. Sie werden ja auch noch Unterlagen von dir brauchen, die du dann mal beantragen kannst.
Was muss ich beachten wenn ich einen Ausbildungsvertrag unterschreibe?
Im Berufsbildungsgesetz, Paragraf 11 (§ 11 BBiG ) ist festgehalten, welche Angaben dein Ausbildungsvertrag enthalten sollte: die Art, sachliche und zeitliche Gliederung und das Ziel der Berufsausbildung (vor allem die Berufstätigkeit, für die ausgebildet wird) Beginn und Dauer der Berufsausbildung.
Was passiert wenn man zwei Minijobs hat?
Der zweite und jeder weitere 450-Euro-Job werden mit dem Hauptberuf zusammengerechnet und unterliegen der normalen Beitragspflicht zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Nur in der Arbeitslosenversicherung wird nicht zusammengerechnet, sodass hier keine zusätzlichen Beiträge anfallen.
Kann man bei der gleichen Firma auf 450 Euro angestellt sein?
leider nein. Neben einer Hauptbeschäftigung kann zwar jeder zusätzlich einen 450-Euro-Minijob ausüben – jedoch nicht beim selben Arbeitgeber. Rechtlich gesehen haben Sie einen Arbeitgeber, der Ihnen einen Gesamtverdienst für Ihre Tätigkeiten im Hotel und in der in Diskothek zahlt.
Kann man Minijob und Midijob kombinieren?
Ja, das ist durchaus möglich. Denn für den Arbeitnehmer gilt der Midijob als seine versicherungspflichtige Tätigkeit und der Minijob als versicherungsfreie Nebenbeschäftigung. Somit kann man beide Beschäftigungsverhältnisse parallel ausüben.
Was ist eine Hauptbeschäftigung?
Wenn der Arbeitnehmer seine Beschäftigungen unter Berücksichtigung der Entgelthöhe und der Dauer nicht nur geringfügig als Minijobber ausübt, handelt es sich um eine Hauptbeschäftigung im Sinne der Sozialversicherung. Eine Hauptbeschäftigung kann sich auch aus der Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungen ergeben.