Wann ist ein Beschluss anfechtbar?
Eine Anfechtungsklage gegen rechtswidrige WEG-Beschlüsse muss fristgerecht erfolgen. Für die Beschlussanfechtung eines WEG-Beschlusses gilt eine Frist von einem Monat ab dem Tag der Beschlussfassung. Danach ist der rechtswidrige Beschluss unanfechtbar – Rechtssicherheit geht hier vor Rechtmäßigkeit.
Kann ein Beschluss aufgehoben werden?
Ein Beschluss ist so lange gültig, bis er vom Gericht oder durch Mehrheitsbeschluss in der Versammlung wieder aufgehoben wird.
Kann man einen Beschluss anfechten?
Die in den Eigentümerversammlungen vom Verwalter verkündeten Beschlüsse können von den Wohnungseigentümern innerhalb der Monatsfrist angefochten werden. Häufig kann bereits aus dem Verlauf einer Eigentümerversammlung geschlossen werden, ob mit der Anfechtung von Beschlüssen zu rechnen ist.
Wie ist die Beschlussfassung nach WEG geregelt?
Die Wohnungseigentümer regeln ihre Angelegenheiten durch Beschluss in einer Wohnungseigentümerversammlung, sofern sie nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder nach einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer durch Beschluss entscheiden können (§ 23 Abs. 1 WEG | gesetzliche Beschlusskompetenz).
Wie lange kann ein Beschluss angefochten werden?
Der Antrag unterliegt keiner Frist. Nicht nichtige Beschlüsse müssen binnen einer Frist von einem Monat nach der Beschlussfassung angefochten werden. Diese Ausschlussfrist kann nicht verlängert werden. Innerhalb von zwei Monaten nach der Beschlussfassung muss die Anfechtungsklage begründet werden (§ 46 I WEG).
Wer kann weg Beschluss anfechten?
Wann wird ein Beschluss ungültig?
Nicht nichtige Beschlüsse müssen binnen einer Frist von einem Monat nach der Beschlussfassung angefochten werden. Wird angefochten, bleibt der Beschluss so lange wirksam und wird als gültig behandelt, bis er vom Gericht rechtskräftig für ungültig erklärt wird.