Wann ist ein Erbauseinandersetzungsvertrag erforderlich?

Wann ist ein Erbauseinandersetzungsvertrag erforderlich?

Sind sich die Erben einig darüber, wer was vom Nachlass erhält, genügt zur Erbauseinandersetzung ein Erbauseinandersetzungsvertrag. Diesen muss jeder Erbe unterzeichnen. Die Erbauseinandersetzung ist abgeschlossen, wenn der Nachlass gerecht unter allen Erben aufgeteilt wurde und jeder seinen Anteil bekommen hat.

Ist der Erbe verpflichtet, einen Erbschein zu beantragen?

Solange der Erbe demnach weder Lust noch Bedürfnis verspürt, einen Erbschein zu beantragen, ist er nicht verpflichtet, einen entsprechenden Antrag beim Nachlassgericht zu stellen. Vom Gericht gesetzte Fristen und mitgeteilte Termine können daher vom Erben, der noch keinen Erbscheinsantrag gestellt hat, höflich aber bestimmt zurückgewiesen werden.

Wie lange dauert die Mitteilung der Erbschaft?

Hierfür reicht ein formloses Schreiben an das Finanzamt des Ortes, an dem der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes gewohnt hat, aus. Für die Mitteilung hat der Erbe maximal drei Monate lang Zeit, gerechnet ab dem Zeitpunkt, ab dem er von dem Erbfall weiß. Die Höhe der Erbschaft spielt im Hinblick auf die Anzeigepflicht keine Rolle.

Ist es möglich einen Erbteil auf Miterben zu übertragen?

Eine weitere Möglichkeit, einen Erbteil auf Miterben (nicht Dritte) zu übertragen, stellt die so genannte Abschichtung dar. Hier verzichtet ein Miterbe durch formfreie Erklärung gegenüber dem oder den anderen Miterben auf seine Rechte als Mitglied in der Erbengemeinschaft.

Was geschieht bei der erbschaftsübertragung?

Während der Erbschaftskauf stets gegen Entgelt erfolgt, fließen bei einer Erbteilsübertragung für gewöhnlich keine finanziellen Mittel. Da aber auch im Rahmen eines Erbschaftskaufs der betreffende Erbteil auf eine andere Person übertragen wird, handelt es sich hierbei ebenfalls um eine Erbteilsübertragung.

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