Wann ist ein Erbe verwirkt?
Die Erbunwürdigkeit nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch Erbunwürdig ist, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet oder zu töten versucht oder in einen Zustand versetzt hat, infolge dessen der Erblasser bis zu seinem Tode unfähig war, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben.
Kann man Straftaten Erben?
Als Erbe muss man demzufolge grundsätzlich nicht fürchten, für die Straftaten des verstorbenen Erblassers belangt zu werden, denn gemäß § 25 StGB wird die Person, die eine Straftat aktiv begangen hat oder durch eine andere Person hat begehen lassen, als Täter strafrechtlich verfolgt.
Wann steht mir kein Pflichtteil zu?
Kein Pflichtteil-Erbe, solange Sie leben Solange Sie leben, kann kein Pflichtteilsberechtigter Anspruch auf seinen Anteil erheben. Der Anspruch auf den Pflichtteil entsteht immer erst, wenn der Erblasser verstirbt. Vor allem Kinder haben kein Recht, bereits zu Lebzeiten eines Elternteils ihren Anteil zu verlangen.
Was tun wenn Erbe unterschlagen wird?
Ist dem Bevollmächtigten, der sich vermutlich am Vermögen des Erblassers vergriffen hat, der Ernst der Lage aber durch ein schlichtes Auskunftsverlangen des Erben nicht begreiflich zu machen, dann kann ihm gegebenenfalls mit Hilfe der Staatsanwaltschaft geholfen werden.
Wer kann Erben und wer nicht?
Wer als Erbe wie viel genau bekommt, richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis: Zunächst erben die nächsten Verwandten, also Kinder und Enkel, dann weiter entfernte Verwandte wie Geschwister, Neffen und Nichten. Schließlich erben Onkel und Tanten sowie Cousins und Cousinen.
Wie geht es mit dem Erbrecht des Kindes vor?
Für das Erbrecht des Kindes kommt es nicht darauf an, ob man als eheliches Kind geboren wurde. Ebenfalls haben Kinder des Verstorbenen aus erster, zweiter oder dritter Ehe das gleiche Erbrecht. Die Regelung der Erbfolge in einem Testament des Verstorbenen geht immer der gesetzlichen Erbfolge vor.
Was ist der Auskunftsanspruch gegen den Erbschaftsbesitzer?
Dieser Auskunftsanspruch hat eine deutlich andere Zielrichtung als der Auskunftsanspruch gegen den Erbschaftsbesitzer, der Auskünfte über den Bestand der Erbschaft erfasst. Der Anspruch auf Auskunft steht allen Erben zu, d.h. dem Alleinerben, Vorerben und Nacherben, aber auch den Miterben.
Wie lange dauert die Ausschlagung des Erbes?
Als Erbe erhält man das komplette Vermögen des Verstorbenen. Nachdem zu dem Vermögen auch Schulden des Erblassers gehören, muss man prüfen, ob man die Erbschaft nicht besser ausschlagen sollte. Für eine Ausschlagung des Erbes hat man nur sechs Wochen Zeit.
Wie kann der Erbschaftsbesitzer seine Ansprüche geltend machen?
Der Erbe kann seine Ansprüche gegen den Erbschaftsbesitzer im Wege der Stufenklage geltend machen. Er kann die Ansprüche auf Auskunft und Herausgabe miteinander verbinden. Das führt zu einer umfassenden Hemmung der Verjährung aller verbundener Ansprüche. Einzelprozesse sind dann entbehrlich. Folgende Rechtspositionen werden miteinander verbunden: