Wann ist ein Gerichtsurteil verjährt?
Die Verjährungsfrist für vollstreckbare Titel und damit auch Feststellungsurteile und gerichtliche Vergleiche (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) beträgt 30 Jahre ab Rechtskraft des zugrundeliegenden Titels und gilt auch für Ansprüche aus vertraglicher Ersetzung eines rechtskräftigen Feststellungsurteils.
Wie schnell bekommt man eine Abfindung?
Die einzige gesetzliche Regelung findet sich in § 1a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Danach hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Abfindung, wenn der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung ausspricht und dem Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist eine Entschädigungszahlung anbietet.
Ist die Kündigungsfrist nicht eingehalten?
Wenn Sie die Kündigungsfrist nicht einhalten. Grundsätzlich beendet auch eine frist- oder terminwidrige Kündigung das Arbeitsverhältnis zum angegebenen Termin. Verletzt jedoch der Arbeitnehmer Frist oder Termin, hat dies negative Folgen. Zum Beispiel Schadenersatzpflicht, Verlust der Sonderzahlungen (abhängig vom Kollektivvertrag), usw.
Wie endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist?
Das Arbeitsverhältnis endet dann üblicherweise mit dem Ablauf der Kündigungsfrist. Gewinnen Sie den Prozess, wird das Arbeitsgericht in seinem Urteil feststellen, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung beendet worden ist.
Kann man Kündigungsschreiben per Post überbringen?
Falls Sie das Kündigungsschreiben persönlich überbringen, lassen Sie sich die Übergabe auf einem zweiten Exemplar mit Datum und Unterschrift bestätigen. Dauer des Postwegs berücksichtigen! Wenn Sie die Kündigung mit der Post schicken, ist die Kündigung nicht mit dem Absenden wirksam, sondern mit dem Tag, an dem der Brief beim Arbeitgeber
Wie oft endet eine Kündigung mit einer Abfindung?
Meist endet der Prozess mit einer Abfindung. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, müssen Sie binnen drei Wochen eine Kündigungsschutzklage erheben, sonst ist die Kündigung schon kraft Gesetzes wirksam. Etwas anderes gilt nur in einigen wenigen Ausnahmefällen.