Wann ist ein Gewerbe ein Handelsgewerbe?
Unter „Handelsgewerbe“ versteht man jeden Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert (§ 1 Abs. 2 HGB). „Gewerbebetrieb“ ist der allgemeinere, „Handelsgewerbe“ dagegen der speziellere Begriff.
Wann liegt eine kaufmännische Organisation vor?
Was genau eine kaufmännische Organisation ist, wird nicht im ausdrücklich im HGB geregelt. Es muss viel eher das Gesamtbild des Unternehmens zur Beurteilung herangezogen werden. Es gibt also keine bestimmten Grenzen, bei deren Überschreitung man Kaufmann werden würde.
Was ist ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Gewerbebetrieb?
Ein in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb ist ein Geschäftsbetrieb, der kaufmännische Buchhaltung (§ 238 HGB@) macht und am Schluss eines Jahres einen Jahresabschluss (§ 242 HGB@) erstellt. Ob ein Großbetrieb vorliegt, bestimmt sich nach Art oder Umfang des Geschäftsbetriebs (siehe Großbetrieb).
Wann liegt kein Handelsgewerbe vor?
Inhaber eines Handelsgewerbes ist gesetzlich ein Kaufmann. Ein Handelsgewerbe meint jedes gewerbliche Unternehmen, welches dauerhaft angelegt ist und das Ziel eines Gewinnes besitzt. Wohingegen bei den Freiberuflern kein Handelsgewerbe vorliegt.
Was sind kaufmännische Organisationen?
Hierzu gehört unter anderem eine nach gewissen Grundsätzen eingerichtete Buchführung, geordnete Aufbewahrung der Geschäftskorrespondenz, eine regelmäßig wiederkehrende Inventur und die Beschäftigung von qualifiziertem Personal.
Was ist kaufmännischer Geschäftsbetrieb?
Kaufmännisch eingerichteter Gewerbebetrieb. Voraussetzung ist vollkaufmännische Betriebsführung; hierzu gehört u.a. eine nach gewissen Grundsätzen eingerichtete Buchführung, geordnete Aufbewahrung der Geschäftskorrespondenz, regelmäßig wiederkehrende Inventur und Bilanz, Beschäftigung genügenden Personals.
Was ist ein kaufmännisch geführtes Unternehmen?
Gemäss Art. 934 Abs. 1 OR sind nach kaufmännischer Art geführte Gewerbe Handels- oder Fabrikationsgewerbe oder andere Gewerbe, welche ihnen an wirtschaftlicher Bedeutung gleichkommen und wegen des Umfangs des Unternehmens eine Geschäftsführung nach kaufmännischen Grundsätzen erfordern (vgl.
Wie bezeichnet man Gewerbetreibende deren Unternehmen eine kaufmännische Einrichtung erforderlich macht?
Begriffserklärung: Der Begriff des Kaufmanns ist im Handelsgesetzbuch (HGB) verankert. Demnach gelten im Rechtssinne Personen als Kaufmann, die ein Handelsgewerbe unterhalten.