Wann ist ein Kind unterhaltspflichtig?

Wann ist ein Kind unterhaltspflichtig?

Eltern sind dazu verpflichtet, den Lebensbedarf ihrer Kinder sicherzustellen (§ 1601 BGB). Die Pflicht endet nicht mit dem 18. Geburtstag, auch nicht mit dem 25. Erst wenn das Kind in der Lage ist, finanziell auf eigenen Füßen zu stehen, endet die Unterhaltspflicht.

Was versteht man unter barunterhalt?

Nach Maßgabe des § 1612 BGB ist zur Deckung des laufenden Lebensbedarfs der Unterhalt in Form einer monatlich im Voraus zu zahlenden Geldrente (sogenannter Barunterhalt) zu gewähren. Der Barunterhalt wird vor allem dann gezahlt, wenn das Kind nicht beim Unterhaltspflichtigen lebt.

Werden weitere Kinder beim Unterhalt berücksichtigt?

Die “alten” Kinder dürfen gegenüber den “neuen” Kindern also nicht benachteiligt werden. Der Unterhalt für das neue Kind darf deshalb bei der Berechnung des Unterhalts für die “alten” Kinder nicht etwa vorab vom Einkommen abgezogen werden. Denn alle Kinder gehen der neuen Ehefrau bzw. der Mutter des neuen Kindes vor.

Was muss vom barunterhalt gezahlt werden?

Der Barunterhalt für minderjährige Kinder wird dabei an den alleinerziehenden Elternteil ausgezahlt. Dieser soll die finanziellen Mittel dann für die Pflege und Betreuung, den Kauf von Kleidung und Nahrungsmitteln dem Kind zugutekommen lassen.

Was bedeutet Unterhalt gewähren?

Generell können unterhaltspflichtige Eltern gem. § 1612 Abs. 2 BGB selbst bestimmen, in welcher Form sie Unterhalt gewähren. Das heißt, die Eltern bieten „Kost und Logis“ an und geben dem Kind ein Taschengeld.

Wie wird der Unterhalt berechnet bei 2 Kindern?

Beispiel zur Unterhaltsberechnung im Mangelfall Ein Vater hat ein monatlich anrechenbares Nettoeinkommen von 1.400 € und muss für zwei Kinder Unterhalt zahlen. Nach Abzug des hälftigen Kindergeldes würden sich 2021 folgende Unterhaltsbeträge ergeben: Kind (16 Jahre): 418,50 € Kind (11 Jahre): 341,50 €

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