Wann ist ein Lieferschein ein Buchungsbeleg?

Wann ist ein Lieferschein ein Buchungsbeleg?

Sobald in der Rechnung darauf verwiesen wird, dass im Lieferschein wichtige Daten, wie das Lieferdatum notiert sind, gilt der Lieferschein als Buchungsbeleg und damit ebenfalls eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren. Entspricht der Lieferschein einem Geschäftsbrief, gilt eine Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren.

Ist der Lieferschein der Kaufbeleg?

Lieferscheine werden vom Absender einer Warenlieferung ausgestellt. Als Dokument der Warenwirtschaft erfüllt ein Lieferschein drei wichtige Grundfunktionen: Auf der einen Seite dient er als Beleg, dass eine Warenzustellung ordnungsgemäß an einen Kunden erfolgt ist.

Warum müssen Lieferscheine aufbewahrt werden?

Das Finanzamt will so, beispielsweise bei einer Betriebsprüfung, rückwirkend Geldbewegungen und Geschäftsvorfälle nachvollziehen können. Wenn also Unternehmen Lieferscheine als Dokumente nutzen, die Geschäftsvorfälle belegen, dann müssen diese aufgehoben werden.

Wann ist ein Lieferschein Bestandteil einer Rechnung?

Ein Lieferschein wird auch dann zum Bestandteil der Buchhaltung, wenn auf ihm steuerrelevante Vermerke wie ein telefonisch vereinbartes Skonto oder eine andere buchungsrelevante Tatsache erfasst wird.

Wer muss Lieferscheine aufbewahren?

Die beiliegenden Papiere müssen von dem Unternehmer, an den geliefert wurde, aufbewahrt werden. Die meisten Unternehmen, an die geliefert wird, wissen jedoch nicht genau, was mit den Lieferscheinen geschehen soll. Diese werden besten Falls abgeheftet und in vielen Fällen auch vernichtet.

Welche Bestandteile muss ein Lieferschein haben?

Gibt es Pflichtanagaben?

  • Namen von Lieferant und Empfänger.
  • Lieferadresse des Empfängers.
  • Auftragsnummer/Auftragsname.
  • Datum des Auftrags und der Lieferung.
  • Menge und Bezeichnung der einzelnen Waren.
  • ggf. Gewicht oder Einzelpreise.
  • ggf. Zusammenstellung und Anzahl der Pakete.
  • ggf. Angaben zu Kommissionen.

Wie Lieferscheine aufheben?

Die Aufbewahrungsfristen für Handelsbriefe betragen nach § 147 der Abgabenordnung sechs Jahre. Das heißt nicht nur, dass sie sechs Jahre lang aufbewahrt werden müssen. Denn die Frist für Aufbewahrung beginnt nicht mit der Zustellung, sondern mit dem Ende des Kalenderjahres, in welchem der Lieferschein ausgegeben wurde.

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