Wann ist ein öffentliches Interesse gegeben?
Ein öffentliches Interesse im Sinne der RiStBV Nr. 86 (öffentliches Interesse bei Privatklagedelikte) liegt vor, wenn durch die Tat der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus gestört und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit wäre.
Wann ist ein Strafantrag notwendig?
Bei einem Antragsdelikt ist der Strafantrag Voraussetzung für die Strafverfolgung (z. B. bei Hausfriedensbruch und in der Regel auch bei Beleidigung). Den Gegensatz hierzu bildet das Offizialdelikt, das stets von Amts wegen verfolgt wird.
Was ist ein öffentliches Interesse?
Öffentliches Interesse – Definition, Begriff & Bedeutung im Strafrecht. Erklärung zum Begriff Öffentliches Interesse. Ein besonderes öffentliches Interesse prüft die Staatsanwaltschaft. Als „öffentliches Interesse“ werden die Belange des Gemeinwohls bezeichnet. Dieses ist vom Individualinteresse, also dem Interesse des Einzelnen, abzugrenzen.
Was versteht man unter besonderes öffentliches Interesse im Strafprozess?
Besonderes öffentliches Interesse im Strafrecht Im Strafprozess versteht man in der Regel unter dem Rechtsbegriff „öffentliches Interesse“ bzw. „besonderes öffentliches Interesse“ das Interesse der Allgemeinheit an einer Strafverfolgung.
Wie wird das öffentliche Interesse im Verwaltungsrecht assoziiert?
Das öffentliche Interesse wird im Verwaltungsrecht regelmäßig mit den schutzwürdigen Interessen der Allgemeinheit assoziiert, etwa wenn in der Nähe einer Schule eine Spielhalle eröffnet werden soll.
Was ist Öffentliches Recht?
Der Begriff „öffentliches Recht“ kommt primär im Strafrecht als „besonderes öffentliches Interesse“ im Rahmen eines Strafprozesses bei der Strafverfolgung und im Verwaltungsrecht vor. Das öffentliche Interesse wird generell dem Individualinteresse vorgezogen.