Wann ist ein scheidungsantrag unzulassig?

Wann ist ein scheidungsantrag unzulässig?

Expertenkommentar: Ein Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahres kann sich rechtlich nachteilig auswirken. Zwar reicht es grundsätzlich aus, dass das Trennungsjahr in der letzten mündlichen Verhandlung abgelaufen ist, ein verfrüht gestellter Antrag kann jedoch wegen § 242 BGB unzulässig sein.

Kann man vor Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung einreichen?

Vor Ablauf des Trennungsjahres ist eine Scheidung nur in einem sogenannten Härtefall möglich. Die Härtefallscheidung kann gemäß § 1565 Abs. 2 BGB ausgesprochen werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller eine unzumutbare Härte bedeuten würde.

Wie wird der Scheidungsantrag ignoriert?

Scheidungsantrag wird ignoriert. Falls der scheidungswillige Ehegatte nur die Scheidung und keine Folgesachen beantragt, reagiert der andere Ehepartner erst einmal nicht. Später werden dann zahlreiche Verhaltensweisen des Antragstellers vorgetragen, die zu einer Unterbrechung der Trennung und damit der Trennungszeit geführt haben.

Wie kann ich eine einvernehmliche Scheidung beauftragen?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung braucht nur einer der Ehegatten einen Rechtsanwalt. Alternativ können Sie hier einen Beratungstermin ausmachen. Bei einer Scheidung sind viele Dinge zu berücksichtigen, die erhebliche finanzielle und persönliche Konsequenzen für Sie haben können. Der Rechtsanwalt, den Ihr Ehegatte beauftragt hat,…

Ist einer der Ehegatten nicht einverstanden mit der Scheidung?

Ist einer der Ehegatten mit der Scheidung nicht einverstanden und leben die Eheleute länger als 1 Jahr, aber noch keine 3 Jahre getrennt, so muss das Scheitern der Ehe von demjenigen getroffen werden, der den Scheidungsantrag stellt. In diesem Fall ist es wichtig, dem Gericht die Scheidungsgründe mitzuteilen.

Wie wird der Scheidungsantrag zugestellt?

Nach Zahlung der Gerichtskosten wird der Scheidungsantrag durch das Gericht („von Amts wegen“) dem anderen Ehegatten zugestellt. Auch wenn die Zustellung von Amts wegen erfolgt, muss der Antragssteller eine Postanschrift des anderen Ehegatten angeben. Nur wenn der Ehegatte absolut nicht mehr auffindbar ist, kann hierauf verzichtet werden.

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