Wann ist ein Schreiben als Widerspruch zu werten?
Das Schreiben des Widerspruchsführers vom ist als Widerspruch im Sinne des § 69 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zu werten. Ein Schreiben muss nicht als Widerspruch bezeichnet sein.
Wann muss ein Widerspruchsbescheid erlassen werden?
Grundsätzlich soll der Widerspruchsbescheid innerhalb von drei Monaten nach Widerspruchseinlegung angefertigt werden (§ 75 VwGO). Ansonsten kann der Widerspruchsführer eine sog. Untätigkeitsklage erheben. 3 VwGO hat der Widerspruchsbescheid zu bestimmen, wer die Kosten trägt.
Wann entfällt das Vorverfahren?
Das Vorverfahren wird durch den Widerspruch gegen den Verwaltungsakt eingeleitet; es gilt eine Monatsfrist ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 69 VwGO und § 70 VwGO ). So kann ein Vorverfahren beispielsweise dann entfallen, wenn der Verwaltungsakt von einer obersten Bundes- oder Landesbehörde erlassen wurde.
Wann ist ein Widerspruch erfolgreich?
Dabei kommt es grundsätzlich nicht darauf an, aus welchen Gründen ein Widerspruch erfolgreich gewesen ist. Erfolgreich ist ein Widerspruch im Sinne des § 63 SGB X jedoch regelmäßig nur dann, wenn er auch ursächlich für die abhelfende Entscheidung ist.
Kann Vorverfahren nachgeholt werden?
Ist das Vorverfahren bei Klageerhebung noch nicht durchgeführt worden, führt das im Regelfall nicht zur Abweisung einer Klage als unzulässig. Das Gericht muss vielmehr die Möglichkeit geben, das Vorverfahren nachzuholen und muss das Gerichtsverfahren analog § 114 Abs. 2 aussetzen (BSG, SozR 3-1500 § 78 Nr. 5; a.
Kann der Kläger die Klage zurückweisen?
Weigert sich der Kläger, die Klage zurückzunehmen, ist diese allerdings als unzulässig abzuweisen, da durch die Vorlage des außergerichtlichen Vergleichs, wenn dessen Abschluss unstreitig oder nachgewiesen ist, dass Rechtsschutzbedürfnis der Klage fehlt.
Wie kann der Kläger die Klage ohne Zustimmung des Beklagten zurücknehmen?
Vor der mündlichen Verhandlung kann der Kläger die Klage ohne Zustimmung des Beklagten ganz oder teilweise zurücknehmen. Dies gilt auch für eine Rücknahme gegenüber einzelnen Streitgenossen.
Ist die Frist für die Klage unzulässig?
Das Gericht hat dem Kläger hierfür auf Einrede des Beklagten eine Frist zu setzen. Läuft diese ab, ohne dass der Kläger dem Beklagten die Kosten erstattet hat, ist die erneute Klage durch Prozessurteil als unzulässig abzuweisen.
Ist die Zulässigkeit einer Klageänderung zulässig?
Die Fälle der Zulässigkeit einer Klageänderung kraft Gesetzes sind in § 264 ZPO geregelt. Kein Fall der Klageänderung ist § 264 Nr. 1 ZPO, der Ergänzungen oder Berichtigungen der rechtlichen Ausführungen für zulässig erklärt. Diese Bestimmung ist rein deklaratorisch. Zöller/Greger ZPO § 264 Rn. 1; Adolphsen Zivilprozessrecht § 13 Rn.