Wann ist ein Widerspruchsverfahren statthaft?
Ein Widerspruch ist statthaft, wenn er sich gegen einen Verwaltungsakt oder gegen die behörd- liche Ablehnung eines Verwaltungsaktes richtet.
Was ist die nächsthöhere Behörde?
1 VwGO. Nächsthöhere Behörde im Sinne dieser Vorschrift ist diejenige staatliche Behörde, die über die Schule, die als Ausgangsbehörde, vertreten durch den Schulleiter, den Verwaltungsakt erlassen hat, die Schulaufsicht führt. Nach Art. 114 Abs.
Ist ein Widerspruch statthaft?
Ein Widerspruch ist grundsätzlich nur gegen einen Verwaltungsakt im Sinne des § 35 VwVfG bzw. § 31 SGB X statthaft. Im Umkehrschluss kann er sich auch gegen die Ablehnung eines Verwaltungsakts richten.
Wie viel kostet ein Widerspruch?
In § 18 Abs. 3 wird nunmehr – für alle Verfahren einheitlich -bestimmt, dass die Gebühr 10 Prozent des mit Widerspruch erfolglos angegriffenen Betrages, mindestens jedoch 10 Euro beträgt.
Wann ist ein Widerspruchsverfahren beendet?
Das Widerspruchsverfahren lässt sich in zwei Abschnitte unterteilen: Das sog. Abhilfeverfahren durch die Ausgangsbehörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat bzw. den begehrten Verwaltungsakt abgelehnt hat und die Entscheidung der Widerspruchsbehörde. Damit ist das Widerspruchsverfahren beendet.
Was prüft die widerspruchsbehörde?
Die Widerspruchsbehörde prüft den Sachverhalt – wobei sie diesen von Amts wegen (§ 79 VwGO i.V.m. §§ 24ff. VwVfG) aufzuklären hat – sowie die Recht- und (bei Ermessensentscheidungen) der Zweckmäßigkeit des Ausgangsbescheides. 7.) Die Widerspruchsbehörde entscheidet über den Widerspruch durch Widerspruchsbescheid.
Welche Behörde ist widerspruchsbehörde?
Gemäß § 73 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) wird die Widerspruchsbehörde definiert; grundsätzlich handelt es sich bei dieser um die nächsthöhere Behörde im Vergleich zur Ausgangsbehörde, also um die unmittelbar vorgesetzte Behörde.
Wer ist zuständige Widerspruchsbehörde?
Wer zuständige Widerspruchsbehörde ist, richtet sich nach § 85 Abs. 2. Nach Nr. 1 entscheidet die nächsthöhere Behörde oder, wenn diese eine oberste Bundes- oder Landesbehörde ist, die Ausgangsbehörde.
Wann ist ein Widerspruch erfolgreich?
Dabei kommt es grundsätzlich nicht darauf an, aus welchen Gründen ein Widerspruch erfolgreich gewesen ist. Erfolgreich ist ein Widerspruch im Sinne des § 63 SGB X jedoch regelmäßig nur dann, wenn er auch ursächlich für die abhelfende Entscheidung ist.
Ist ein Widerspruch kostenpflichtig?
Widerspruchs- bzw. Einspruchsverfahren kosten zunächst nichts. Es können aber Kosten entstehen, wenn ein Widerspruch erfolglos bleibt – das heißt, wenn die erneute Prüfung des Sachverhalts durch die zuständige Behörde ihre vorherige Entscheidung bestätigt.
Kann ich gegen einen Widerspruchsbescheid Widerspruch einlegen?
Ein Widerspruch gegen den Widerspruchsbescheid – oder auch nur die darin getroffene Kostenentscheidung – ist nicht statthaft. Gemäß § 74 Abs. 1 Satz 1 VwGO muss die Anfechtungsklage innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids erhoben werden.
Wie lange kann ein Widerspruch bearbeitet werden?
Wenn Sie einen Widerspruch bei einer Behörde eingelegt haben, hat diese eine gewisse Zeit um diesen zu bearbeiten. In der Regel liegt die Frist bei vier Wochen, kann aber auch bis zu drei Monate betragen. Sollten Sie nach dieser Zeit noch keinen Bescheid erhalten haben, sollten Sie dort erst einmal nachfragen.