Wann ist eine Anfechtung zulässig?
Die Anfechtung ist zulässig bei Willenserklärungen. Dies gilt sogar dann, wenn die Willenserklärung bereits aus einem anderen Grund (z.B. Geschäftsunfähigkeit) unwirksam ist. Auf geschäftsähnliche Handlungen wie z.B. die Mahnung sind die Anfechtungsregeln grundsätzlich ebenfalls anwendbar.
Wann ist etwas anfechtbar?
Anfechtung von Willenserklärungen (nach §§ 119 ff. BGB): a) V.a. kann ein Vertrag wegen Irrtums, Drohung oder arglistiger Täuschung angefochten werden. Die Anfechtung erfolgt i.d.R. durch formfreie Erklärung gegenüber dem anderen Teil (§ 143 BGB).
Welche Wirkung hat eine Anfechtung?
(1) Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es als von Anfang an nichtig anzusehen. (2) Wer die Anfechtbarkeit kannte oder kennen musste, wird, wenn die Anfechtung erfolgt, so behandelt, wie wenn er die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts gekannt hätte oder hätte kennen müssen.
Welche Verträge kann man anfechten?
Ja, jeder Vertrag ist anfechtbar – egal, ob Sie einen Kauf-, Werk-, Bau-, Aufhebungsvertrag oder Erbvertrag anfechten möchten. So können Sie sich ohne Zustimmung des Vertragsgegners aus einem Vertrag befreien. Mit einer erfolgreichen Anfechtung können Sie einen Vertrag teilweise oder vollständig auflösen.
In welchen Fällen kann ein Rechtsgeschäft angefochten werden?
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
Ist der Wert einer Sache eine Verkehrswesentliche Eigenschaft die zur Anfechtung berechtigt?
§ 119 Abs. 2 gibt ein Anfechtungsrecht nur dann, wenn es sich um einen Irrtum handelt, der sich auf eine verkehrswesentliche Eigenschaft der Person oder Sache bezieht. Die Freude der Tochter ist aber keine Eigenschaft des verkauften Fahrzeugs. Ein Anfechtungsrecht scheidet demzufolge aus.
Ist Schweigen anfechtbar?
Nach der Formulierung des § 142 Abs. 1 bezieht sich die Anfechtung also auf ein „anfechtbares Rechtsgeschäft“. Demgegenüber sprechen die §§ 119, 120, 123 davon, dass „die Willenserklärung“ angefochten werden kann. Anfechtbar ist auch das Schweigen, wenn es (ausnahmsweise) den Erklärungswert einer Zustimmung hat.
Was macht einen Vertrag ungültig?
Ein Verstoß gegen ein Gesetz führt nur dann zur Nichtigkeit des Vertrages, wenn die Nichtigkeit ausdrücklich vorgesehen ist oder sich aus dem Schutzzweck ergibt. Ein Vertrag zwischen Dieb und Hehler ist nichtig, weil Hehlerei strafbewehrt ist und diese Tat als gesetzliches Verbot eingestuft wird.
Wann ist ein Vertrag ungültig?
Nichtigkeit tritt ein, wenn das Rechtsgeschäft gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB) oder die guten Sitten (§ 138 BGB) verstößt (v.a. wucherisch ist, Wucher), der gesetzlich vorgeschriebenen oder vereinbarten Form ermangelt (§ 125 BGB) oder wirksam angefochten ist (§ 142 BGB, Anfechtung).
In welchen Fällen kann ein Vertrag wegen Irrtums angefochten werden?
Den anfechten kann man einen Vertrag nur, wenn man sich geirrt hat, den Vertrag aufgrund einer Täuschung oder gar unter Zwang abgeschlossen hat. Das ist rechtlich also schon ein ganz anderes Kaliber, als das Zurückschicken der Ware wegen Nichtgefallen. So kann ein Vertrag wegen Irrtums angefochten werden.