Wann ist eine Lohnkurzung zulassig?

Wann ist eine Lohnkürzung zulässig?

Rechtlich zulässig ist eine Gehaltskürzung bzw. eine Gehaltsanpassung gemäß Arbeitsrecht dann, wenn der Arbeitgeber dem Angestellten nachweisen kann, dass seine Leistungen über einen längeren Zeitraum nicht zufriedenstellend sind und er dem Leistungsprofil des Unternehmens nicht entspricht.

Kann der Arbeitnehmer die fällige Vergütung zurückhalten?

Zahlt der Arbeitgeber nicht rechtzeitig die fällige Vergütung, darf der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zurückhalten. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber vorher mitteilen, dass er auf die unverzügliche Zahlung besteht und dass er für den Fall, dass diese nicht erfolgt, seine Arbeitsleistung zurückbehalten wird.

Ist der Arbeitgeber berechtigt, den Lohn zu verweigern?

Unter Umständen ist der Arbeitgeber berechtigt, die Zahlung des Lohns zu verweigern, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht nicht erfüllt. Das ist insbesondere der Fall, wenn der Arbeitnehmer „blaumacht“, sich eigenmächtig Pausen gönnt, vorzeitig seinen Arbeitsplatz verlässt oder seinen Erholungsurlaub unabgesprochen vorzieht.

Wie kann der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zurückhalten?

Der Arbeitnehmer kann hingegen seine Arbeitsleistung zurückhalten, um rückständige und bereits fällig gewordene Entgeltansprüche (Lohn oder Gehalt) zu realisieren oder die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften, die Abwehr von Belästigungen oder auch das Unterlassen von Mobbing zu erreichen (vgl.

Kann der Arbeitgeber die Minusstunden vom Lohn abziehen?

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber die Minusstunden vom Lohn abziehen, wenn diese vom Arbeitnehmer selbst verschuldet wurden. Ist der Arbeitgeber selbst für die Minusstunden verantwortlich, etwa aufgrund von Betriebsstörungen wie Stromausfall etc., dann kann er für diese Minusstunden keinen Lohnabzug vornehmen.

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