Wann ist eine Marke beschreibend?
Beschreibend sind Marken, wenn sie für die beteiligten Verkehrskreise eine unmittelbare und ohne weiteres erkennbare Aussage über die Art, Natur, Beschaffenheit etc der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen enthalten.
Was bedeutet erlangte Unterscheidungskraft?
Viele Anmeldungen einer Unionsmarke oder auch einer nationalen Marke scheitern an der fehlenden oder nicht ausreichenden Unterscheidungskraft. Dies zu überwinden ist nur möglich durch den sogenannten Nachweis der Verkehrsgeltung, im europäischen Recht wird dies Nachweis der erlangten Unterscheidungskraft genannt.
Was sind absolute und relative Schutzhindernisse?
Während absolute Schutzhindernisse (fehlende Markenfähigkeit, mangelhafte Unterscheidungskraft, Freihaltebedürfnis, öffentliches Interesse) vor der Eintragung der Marke in das Markenregister durch das DPMA geprüft werden, können relative Schutzhindernisse (fremde, prioritätsältere Schutzrechte, nicht erfolgte Benutzung …
Wie kann der Markenschutz beweiset werden?
Der Markenschutz lässt sich weitgehend durch die Urkunde als solche beweisen. Eine registrierte Marke kann von erheblicher Bedeutung bei der Registrierung oder dem Erhalt eines Domainnamen im Internet sein.
Was sind bekannte Marken?
Bekannte Marken sind nicht nur Coca Cola & Co. Auch das Siegel „Made in Germany“ und der VW Golf sind Marken, die bei dem Käufer Emotionen auslösen und positiv behaftet sind. Aber auch kleine Betriebe, wie der Italiener um die Ecke, der Hausarzt oder ein Anwalt, können sukzessive eine starke Marke aufbauen.
Was versteht man unter einer Marke?
Im Marketing wird unter einer Marke alles verstanden, was Personen von einem Unternehmen oder einem Produkt wahrnehmen. Mit der Marke bekommt ein Unternehmen oder ein Produkt eine Identität. Hier werden Emotionen erzeugt, die Zielgruppe soll sich identifizieren und damit Markentreue aufgebaut werden.
Wie lange dauert die Verlängerung der Marke?
Für die Dauer von 10 Jahren ab dem Tag der Anmeldung fallen keine weiteren amtlichen Gebühren an. Eine Marke kann jeweils beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden. Stellt sich also nach 10 Jahren heraus, dass die Marke aufrecht erhalten werden soll, so muss eine Verlängerungsgebühr an das Patent- und Markenamt beglichen werden.