Wann ist eine Mutter-Kind-Kur nach 2 Jahren?
Alle Eltern – ob berufstätig oder nicht – haben einen Anspruch auf eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur. Eine solche Kur kann alle 4 Jahre beantragt werden. Bei chronischen Erkrankungen oder Behinderungen sind Mutter-Kind-Kuren sogar alle 2 Jahre möglich.
Kann ich nach 2 Jahren wieder eine Kur beantragen?
Als Patient können Sie jederzeit eine Reha beantragen. Meistens wird sie sofort genehmigt, wenn Sie kürzlich klinisch behandelt worden (Anschlussheilbehandlung). Haben Sie Ihre Reha abgeschlossen, dürfen Sie erst nach vier Jahren eine neue Rehabilitation beantragen.
In welchem Abstand kann man eine Mutter-Kind-Kur beantragen?
Wie oft habe ich Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur? Alle 4 Jahre haben Erziehende Anspruch auf eine Kur, wenn die medizinischen und/oder psychosozialen Voraussetzungen vorliegen. Ist eine Kur vorzeitig begründet, kann auch vor Ablauf der 4-Jahres-Frist ein Antrag gestellt werden.
Was muss man haben um eine Mutter-Kind-Kur zu bekommen?
Informationen zum Antrag Mutter-Kind-Kuren sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Voraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit der stationären Maßnahme, die Ihre Ärztin oder Ihr Arzt in einem ärztlichen Attest bestätigen muss.
Wie oft kann man eine Kur machen?
Wie oft kann ein Kuraufenthalt beantragt werden? Ein Kuraufenthalt kann bei medizinischer Notwendigkeit innerhalb von fünf Jahren maximal zweimal beantragt werden.
Wer hat Anspruch auf Kuraufenthalt?
Ein Recht auf eine Kur hat jeder gesetzlich Krankenversicherte: der ausgepowerte Student oder Arbeitnehmer genauso wie die überlastete Hausfrau oder der Rentner mit Arthrose. Sie müssen nicht schwer krank sein, um Zuschüsse zu einer Vorsorgekur zu bekommen.
Wann wird eine Kur bezahlt?
Eine Vorsorgekur bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen, wenn der Arzt bescheinigt, dass sie medizinisch erforderlich ist, mehr Infos dazu im großen Special „Kur“. Ziel einer Vorsorgekur ist es, eine Krankheit zu verhüten oder ihre Verschlimmerung zu vermeiden.