Wann ist eine Nährwertkennzeichnung vorgeschrieben?
Die Pflicht zur Nährwertkennzeichnung gilt nur für verpackte Lebensmittel. Als verpackt gelten Lebensmittel, die in Abwesenheit des Käufers so verpackt wurden, dass ihr Inhalt nicht verändert werden kann, ohne dass dies an der Verpackung erkennbar wäre.
Was muss bei Nährwerten verpflichtend angegeben werden?
Dabei müssen der Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz angegeben werden (Art 30 EU-Informationsverordnung). Die Verordnung gibt eine verpflichtende Nährwertdeklaration von „7 Angaben“ vor. Diese sind in folgender Reihenfolge tabellarisch pro 100 g/100 ml zu nennen (vgl.
Welche Lebensmittelkennzeichnungen sind Pflicht?
Die verpflichtende Nährwertkennzeichnung enthält folgende Angaben: Brennwert sowie die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz pro 100 g bzw. 100 ml.
Welche Nährwerte müssen angegeben werden?
Der Nährwert wird in Gramm pro 100 ml bzw. 100 g angegeben.
Was ist eine Nährwertangabe?
Die Bezeichnung quantitativer Nährwert beschreibt die verwertbare Energie als solche, wie sie im physiologischen Brennwert ermittelt wird. Der Wert muss gemäß Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) in Kilojoule (kJ) pro 100 g angegeben werden.
Wie wird der Nährwert angegeben?
So müssen seit Dezember 2016 bei praktisch allen verpackten Lebensmitteln die Energie sowie die Mengen an den sechs Nährstoffen Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz angegeben werden. Die Nährwertkennzeichnung erfolgt in tabellarischer Form und weist die Angaben pro 100 g bzw. 100 ml aus.
Welche Lebensmittel sind von der Nährwertdeklaration ausgenommen?
Lebensmittel die von der verpflichtenden Nährwertdeklaration ausgenommen sind
- Unverarbeitete Erzeugnisse*, die nur aus einer Zutat oder Zutatenklasse bestehen;
- verarbeitete Erzeugnisse**, die lediglich einer Reifungsbehandlung unterzogen wurden und die nur aus einer Zutat oder Zutatenklasse bestehen;
Welche Kennzeichnungspflicht gibt es in Deutschland?
Im Folgenden erfahren Sie, welche zusätzlichen Angaben auf welchen bestimmten Lebensmittel-Verpackungen stehen müssen:
- Angaben zur Aufbewahrung oder Verwendung.
- Einfrierdatum.
- Herkunftsangaben.
- Botanische Herkunft bei pflanzlichen Ölen.
- Alkoholgehalt.
- Angaben zu Imitaten.
- Kennzeichnung von Nanopartikeln.
- Warnhinweise.