Wann ist eine Partei saumig?

Wann ist eine Partei säumig?

Eine Partei ist im Termin zur mündlichen Verhandlung säumig, wenn sie nach dem Aufruf zur Sache nicht erscheint (§ 330 ZPO) oder zwar erscheint, aber nicht verhandelt (§ 333 ZPO). Besteht in einem Rechtsstreit Anwaltszwang (§ 78 ZPO), hilft es nicht, wenn die Partei erscheint, nicht aber ihr Anwalt.

Was ist ein zweites Versäumnisurteil?

Das Gesetz verwendet den Begriff des „zweiten Versäumnisurteils“ selbst nicht. Er hat sich jedoch zur Abgrenzung von einem „wiederholten Versäumnisurteil“3 eingebürgert, welches gegen eine bereits einmal säumige Partei ergeht, wenn sie zwischenzeitlich einmal verhandelt hat, dann aber erneut säumig ist4.

Was ist ein Versäumnisurteil wert?

Das Versäumnisurteil oder Säumnisurteil ist im deutschen Zivilprozessrecht eine gerichtliche Entscheidung, die gegen eine Partei ergeht, welche sich im Prozess säumig verhält. Somit dient das Urteil der Förderung der verfassungsrechtlich gebotenen Gewährleistung des effektiven Rechtsschutzes.

Wie treffen sich Beschlüsse und Urteile zusammen?

Regelmäßig treffen Beschluss und Urteil auch zusammen. So beinhaltet jedes Urteil auch einen Beschluss über den Streitwert, nach dem sich Gerichts- und Anwaltsgebühren berechnen der z.B. für die Rechtsmittel von Bedeutung ist.

Was bindet das Urteil der obersten Gerichte?

Jedes Urteil bindet immer nur die am Verfahren Beteiligten. Darüberhinaus entfaltet es grundsätzlich keine Wirkung. Es kann sein, dass sich andere Gerichte dieses Urteil als Präzedenzfall zum Vorbild nehmen, aber sie können auch genau anders entscheiden. Nicht einmal Urteile der obersten Bundesgerichte sind für die unteren Instanzen verbindlich.

Was ist ein Beschluss und ein Urteil im Strafrecht?

Beschluss und Urteil in einem. Im Strafrecht hingegen muss bei einem Angeklagten, der bis zur Hauptverhandlung in Untersuchungshaft sitzt, über das Fortbestehen des Haftbefehls entschieden werden. § 268b StPO sagt, dass dieser Beschluss zusammen „mit dem Urteil zu verkünden“ ist.

Ist eine Gerichtsentscheidung eine „Überschrift“?

Wenn man Gerichtsentscheidung betrachtet, stellt man fest, dass diese nicht immer die gleiche „Überschrift“ haben. Über manchen steht, wie man es gemeinhin erwartet, groß „Urteil“, über manchen dagegen „Beschluss“.

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