Wann ist eine Schwerbehindertenvertretung Pflicht?
Eine Schwerbehindertenvertretung muss in allen Betrieben gewählt werden, in denen mindestens fünf schwerbehinderte oder gleichgestellte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen „nicht nur vorübergehend“, das heißt länger als sechs Monate, beschäftigt werden (§ 177 SGB IX ).
Was passiert wenn es keine Schwerbehindertenvertretung gibt?
Ist in einem Betrieb oder einer Dienststelle keine Schwerbehindertenvertretung gewählt, so kann das zuständige Integrationsamt zu einer Versammlung schwerbehinderter Menschen zum Zweck der Vorbereitung einer Wahl der Schwerbehindertenvertretung (Wahl eines Wahlvorstandes) einladen (§ 177 Absatz 6 Satz 4 SGB IX).
Welche Rechte haben sie in Bezug auf das Vermögen von Trust?
Die Rechte in Bezug auf das Vermögen des Trusts lauten auf den Namen des Trustees oder auf den einer anderen Person in Vertretung des Trustees. Der Trust ist ein rechtlich verselbständigtes Vermögen ohne jedoch Rechtspersönlichkeit zu erlangen (siehe dazu auch das selbständige Treuunternehmen in Liechtenstein).
Ist das Vertrauen schutzwürdig?
Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann.
Wie wird Vertrauensschutz bei der öffentlichen Verwaltung gewährt?
Gegenüber der öffentlichen Verwaltung wird Vertrauensschutz dadurch gewährt, dass das Vertrauen des Begünstigten auf den Bestand eines von der Behörde erlassenen Verwaltungsakts berücksichtigt wird.
Was ist das Recht auf Auskunft über die Verhältnisse im Trust?
Das Recht auf Auskunft über die Verhältnisse im Trust gegenüber dem Trustee steht grundsätzlich allen Begünstigten zu. Ein Ausschluss von Auskunfts- oder Rechnungslegungspflichten ist grundsätzlich nicht zulässig.