Wann ist eine UVP notwendig?
Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Absatz 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Für diese Neuvorhaben besteht die UVP-Pflicht.
Wie läuft eine UVP ab?
Im ersten Schritt der UVP, dem sogenannten Screening, gilt es zu ermitteln, ob für ein bestimmtes Vorhaben, wie z. B. einen Windpark, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Anlage 1 des Gesetzes über die UVP (UVPG) beinhaltet eine Liste mit Vorhaben, welche eine UVP erfordern.
Was ist ein UVP Verfahren?
Im UVP-Verfahren werden die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt beschrieben und beurteilt. Es wird mittels Bescheid über die Genehmigungsfähigkeit des jeweiligen Vorhabens (z.B. Abfallbehandlungsanlagen, Flugplätze, Schottergruben, Industrieanlagen) entschieden.
Wer entscheidet über UVP?
Wer entscheidet über die Ausführung des Vorhabens? Die letzte Entscheidung trifft die zuständige Behörde. Im Laufe des UVP-Verfahrens werden zusätzlich Fachbehörden und die Öffentlichkeit hinzugezogen. Die Stellungnahmen dieser fließen mit in die Entscheidung der zuständigen Behörde ein.
Wer ist für die UVP zuständig?
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Beschwerden gegen Entscheidungen nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) (UVP-Feststellungs- und UVP-Genehmigungsverfahren).
Wer erstellt UVP?
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW sowie das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW haben das BMU um eine Einschätzung zum Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung gebeten.
Wer führt die UVP durch?
Diese Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt nicht in einem gesonderten Verfahren, sie ist Teil des komplexen Zulassungsverfahrens eines Vorhabens und wird von der dafür zuständigen Behörde durchgeführt.
Wer macht UVP?
Die UVP ist in der Bundesrepublik Deutschland ein unselbstständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, die der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben, also einzelnen Projekten bestimmten Umfanges (wie etwa dem Bau eines Flughafens oder der Errichtung einer Industrieanlage oder dem Bau einer Fernstraße).
Wer führt die Umweltverträglichkeitsprüfung durch?
Was sind sonstige Sachgüter?
Unter den sonstigen Sachgütern sind gesellschaftliche Werte zu verstehen, die beispielsweise eine hohe funktionale Bedeutung haben oder hatten ( z. B. Tunnel, Brücken, Türme, aber auch historische Gebäude, Geräte etc. ).
Welche Behörde ist für das UVP Verfahren zuständig?
Was ist das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung?
„Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540)“ Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.
Welche Vorhaben unterliegen der Umweltverträglichkeitsprüfung?
Der Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen nur solche Vorhaben, die in der Anlage zu dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgeführt sind.
Was ist die Umweltverträglichkeitsprüfung bei teilzulassungen?
Umweltverträglichkeitsprüfung bei Teilzulassungen Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung bei Teilzulassungen Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden; federführende Behörde Strategische Umweltprüfung Feststellung der SUP-Pflicht SUP-Pflicht in bestimmten Plan- oder Programmbereichen und im Einzelfall
Wie kann die Behörde die Umweltauswirkungen bewerten?
Auf der Grundlage der eingeholten Unterlagen, Stellungnahmen und Informationen hat die zuständige Behörde eine zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen zu erarbeiten (§ 11 UVPG). Die ermittelten Umweltauswirkungen sind von der Behörde zu bewerten und bei der Entscheidung zu berücksichtigen (§ 12 UVPG).