Wann ist eine vereinfachte Bremsprobe fällig?
Die Volle Bremsprobe ist in folgenden Fällen auszuführen: An einem neu zusammengestellten Zug, Wenn ein Zug durch Einstellen/Aussetzen von vor- oder ungeprüften Fahrzeugen/Fahrzeuggruppen an mehr als einer Kuppelstelle des Wagenzuges gekuppelt wurde.
Wie mache ich eine vereinfachte Bremsprobe?
- Füllen;
- Lösezustand an einem Wagen hinter Kuppelstelle Wagen überprüfen;
- Bremse anlegen. Am letzten Fhzg überprüfen;
- Bremse lösen, am letzten Wagen überprüfen;
- Durchgangsprüfung am letzten Fhzg.
- Bremse I.O. melden.
Wann wird eine volle Bremsprobe ohne Zustandsgang abgebrochen?
Bei Reisezügen wird die Bremsprobe in der Regel ohne Zustandsgang durchgeführt. Wird dabei ein geschlossener Luftab- sperrhahn oder eine ausgeschaltete Bremse festgestellt, ist die Bremsprobe ohne Zustandsgang abzubrechen und eine volle Bremsprobe mit Zustandsgang durchzuführen.
Was ist eine Vorgeprüfte Gruppe?
Werden von einem Zugverband einzelne Wagen abgehängt, so ist keine Bremsprobe durchzuführen. Wird eine vorgeprüfte Wagengruppe (=volle Bremsprobe wurde schon vorher durchgeführt; in einer Vorstellgruppe z.B.) an einen vorhandenen Verband angehängt, so ist das Anlegen und Lösen nur am letzten Wagen zu prüfen.
Was ist eine volle Bremsprobe?
Bei der vollen Bremsprobe ist der Zustand und die Funktion der Bremsen aller Fahrzeuge im Zug festzustellen.
Was ist bei der vollen bremsprobe festzustellen?
Bei der vollen Bremsprobe ist der Zustand und die Funktion der Bremsen aller Fahrzeuge im Zug festzustellen. – Wenn die vorgeschriebene volle Bremsprobe nicht mit dem während der Zugfahrt benutzten FbrV ausgeführt wurde. – Wenn ein Zug ergänzt oder vorübergehend getrennt wurde.
Wann ist eine Bremse überladen?
Eine Bremse gilt als überladen, wenn in der HL mehr wie 5 Bar Druck ist.
Welche Begrenzungen der dynamischen Bremse dürfen nicht überschritten werden?
Zur Begrenzung der Längsdruckkräfte lokbespannter Züge darf beim Einsatz der dynamischen Bremse allein die gesamte Bremskraft folgende Werte nicht überschreiten: – 150 kN beim Durchfahren von Weichen im gebogenen Zweig mit einer zulässigen Geschwindigkeit bis 60 km/h – 240 kN in allen übrigen Fällen. “