Wann ist eine Zahlung fällig?
Eine Rechnung ist grundsätzlich sofort zur Zahlung fällig, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Nach § 286 Abs. 3 BGB kommt der Schuldner spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet.
Wann liegt Verzug vor?
Mit dem Tag des Zugangs der Mahnung oder mit Ablauf des Tages, an dem die Leistung fällig war, beginnt der Verzug. Wurde kein Zahlungsziel eingeräumt oder keine Mahnung ausgestellt, wird die Rechnung am Tag des Zugangs fällig – nach 30 Tagen tritt der Verzug ein.
Wann ist eine Rechnung fällig wenn kein Zahlungsziel angegeben ist?
Wenn ein Unternehmer auf seiner Rechnung keine Frist erwähnt, gilt die gesetzliche Zahlungsfrist laut BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Denn der Kunde kann laut Gesetz auch noch 30 Tage nach Fälligkeit die Rechnung bezahlen. Erst danach befindet er sich im Zahlungsverzug und kann angemahnt werden.
Was bedeutet Rechnung sofort fällig?
Zahlungsziel „sofort“ Die Frist „fällig sofort ohne Abzug“ bedeutet, dass der Käufer den Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungseingang bezahlen muss. Allerdings gerät der Schuldner erst 30 Tage später in Zahlungsverzug.
Was versteht man unter Verzug?
Ein Schuldner kommt nach § 286 BGB in Verzug, wenn er die versprochene Zahlung nicht leistet (Zahlungsverzug). Der Verzug tritt unabhängig von der Mahnung oder der Zustellung eines Mahnbescheids automatisch 30 Tage nach Fälligkeit ein. Durch den Zahlungsverzug entsteht Schadensersatzpflicht.
Wann kommt ein Unternehmer in Verzug?
Ein Schuldner, der nicht Verbraucher ist – also der Unternehmer –, kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug (§ 286 Abs. 3 Satz 2 BGB).
Was versteht man unter 30 Tage Regelung?
3 BGB geregelt: Nach der 30-Tage-Regelung kommt der Schuldner „spätestens“ nach Ablauf der 30 Tage in Verzug. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
Wann ist eine Rechtsanwaltsrechnung fällig?
Zahlungsfrist: Die aktuelle Rechtslage Grundsätzlich gilt: Eine Rechnung ist immer sofort fällig. Der Gesetzgeber räumt Kunden jedoch eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ein, um die Rechnung zu begleichen (§ 286 Abs. 3 BGB). Erst danach befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug.