Wann ist man ein Heranwachsender?
Im Alter von 14 bis 17 Jahren ist man im Auge des Gesetzgebers ein Jugendlicher, für den immer Jugendstrafrecht anzuwenden ist. Zwischen 18 und 21 gilt man als Heranwachsender. In dieser Altersgruppe kann entweder noch das Jugendstrafrecht oder schon das Erwachsenenstrafrecht Anwendung finden.
Wann kann ein Heranwachsender nach Jugendstrafrecht verurteilt werden?
Auch Heranwachsende, also junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren, können noch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Auch wenn sie volljährig sind und demnach grundsätzlich als strafrechtlich voll verantwortlich gelten, befinden sich doch viele Menschen dieser Altersgruppe noch in einer Übergangsphase.
Warum können Heranwachsende nach dem Erwachsenen oder nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden?
Nur bei Verzögerungen in der Entwicklung oder typischen Jugendverfehlungen kommt bei 18- bis 20-Jährigen – also bei Heranwachsenden – eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht in Betracht. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis bestätigt.
Wann gilt das Erwachsenenstrafrecht?
Ab dem 21. Lebensjahr gilt das Erwachsenenstrafrecht uneingeschränkt. Während die Nichtanwendung des Erwachsenenstrafrechts bis zu einem Alter von 17 Jahren unstreitig ist, gibt es eine rechtspolitische Debatte um dessen Anwendbarkeit auf junge Volljährige bis zu 20 Jahren.
Warum Jugendstrafrecht bis 21?
Spätestens wenn die Tat jedoch nach dem 21. Geburtstag begangen wurde, ist Jugendstrafrecht nicht mehr anwendbar sondern ausschließlich Erwachsenenstrafrecht. Bei Heranwachsenden kann aus zwei Gründen Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen: Entweder weil eine Jugendverfehlung oder eine Reifeverzögerung vorliegt.
Was bedeutet 10 Jahre Jugendstrafe?
(1) 1Das Mindestmaß der Jugendstrafe beträgt sechs Monate, das Höchstmaß fünf Jahre. 2Handelt es sich bei der Tat um ein Verbrechen, für das nach dem allgemeinen Strafrecht eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe angedroht ist, so ist das Höchstmaß zehn Jahre.
Wer ist nach dem Jugendstrafrecht Heranwachsender?
Heranwachsender ist in Deutschland nach § 1 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) jede Person, die das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat.
Wie lange kann eine Jugendstrafe sein?
Wie unterscheiden sich Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht?
Ist ein Angeklagter zur Tatzeit jugendlich (14 bis 17 Jahre alt), gilt Jugendstrafrecht. Rechtlich möglich ist das in den meisten Fällen auch bei Heranwachsenden (zur Tatzeit 18 bis 21 Jahre alt). Ist ein Angeklagter zur Tatzeit 22 Jahre oder älter, gilt automatisch Erwachsenenstrafrecht.
Wie lange gilt das jugendstrafgesetz?
Die Jugendstrafe ist im deutschen Jugendstrafrecht eine speziell für Jugendliche (14 bis einschließlich 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis einschließlich 20 Jahre) konzipierte Freiheitsstrafe.
Wie lange greift Jugendstrafrecht?
Warum gilt das Jugendstrafrecht manchmal länger?
Jugendstrafrecht gilt manchmal länger Das hängt davon ab, wie der Richter seine Chancen beurteilt, wieder ins normale Leben zurück zu finden.