Wann ist man Grenzganger in der Schweiz?

Wann ist man Grenzgänger in der Schweiz?

Als Grenzgänger in die Schweiz bezeichnet man Personen die in der Schweiz arbeiten, in Deutschland (oder einem anderen Land wohnen) und täglich oder wöchentlich an ihren Wohnsitz zurückkehren.

Wie beantrage ich eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Wer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt, kann bei seinem Finanzamt das Ausstellen einer Bescheinigung in Steuersachen beantragen. Am schnellsten geht es, wenn man mit seinem Personalausweis beim Finanzamt vorspricht und dort einen Antrag stellt. Man kann aber auch einen schriftlichen, formlosen Antrag stellen.

Wann lohnt es sich in der Schweiz zu arbeiten?

Lohnt sich das Arbeiten in der Schweiz? Das Arbeiten in der Schweiz lohnt sich für Grenzgänger, Aufenthalter und Zuzügler aufgrund des hohen Lohnniveaus und der hohen Lebensqualität.

Wer darf den Identitätsnachweis verlangen?

Identitätsnachweis: Wer darf den Personalausweis verlangen? Grundsätzlich hat nicht jede Person das Recht, Ihre Identifikationsdokumente einzusehen. Diese dienen dem Namen nach maßgeblich der Identitätsfeststellung oder dem Nachweis, dass Sie die Person sind, die Sie vorgeben zu sein.

Wie reicht der deutsche Personalausweis für die Einreise in die EU aus?

Der deutsche Personalausweis reicht in der Regel für die Einreise in Länder außerhalb der EU nicht aus. Insbesondere kann sich ein Reisender, der ohne gültigen Reisepass aus Deutschland ausgereist ist, nicht darauf verlassen, dass er ohne Reisepass in sein Zielland einreisen oder nach Deutschland zurückkehren kann.

Was sind die Ausweise für Personen ausländischer Herkunft?

Personen ausländischer Herkunft erhalten einen Ausweis, der ihrem Aufenthaltsstatus entspricht. Zwecks einfacher Identifikation sind die Ausweise für EU/EFTA -Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige sowie für die unterschiedlichen Bewilligungsarten verschieden gestaltet. Sie können Ihren Termin online selber ändern.

Wie muss der Verlust eines Ausweises ausgestellt werden?

Der Verlust eines Ausweises der Kategorien C, B, L, N oder F muss bei Wohnsitz im Kanton Zürich beim Polizeiposten der Wohngemeinde gemeldet werden. Bei Wohnsitz in der Stadt Zürich muss die Meldung bei der Dienststelle «Ausweisverluste» erfolgen. In der Folge wird eine Verlustanzeige ausgestellt.

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