Wann ist man Pruefungspflichtig?

Wann ist man Prüfungspflichtig?

Eine Prüfungspflicht ist immer gegeben, wenn eine Kapitalgesellschaft oder GmbH & Co KG (§ 264a HGB) die Grenzen des § 267 HGB nachhaltig (zweimal hintereinander) überschreitet. Daneben ist das Gründungsjahr bereits prüfungspflichtig, wenn die Gesellschaft direkt die Schwellen überschreitet.

Wann muss sich ein Unternehmen prüfen lassen?

Mittelgroße und große Unternehmen müssen ihre Jahresabschlüsse prüfen lassen. Dies betrifft Kapitalgesellschaften (GmbH, Aktiengesellschaften) sowie offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, bei denen keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist.

Wann muss ein Abschlussprüfer bestellt werden?

§ 318 Abs 1 HGB: Der Abschlußprüfer soll jeweils vor Ablauf des Geschäftsjahrs gewählt werden, auf das sich seine Prüfungstätigkeit erstreckt. Die gesetzlichen Vertreter, bei Zuständigkeit des Aufsichtsrats dieser, haben unverzüglich nach der Wahl den Prüfungsauftrag zu erteilen.

Wer muss sich einer Wirtschaftsprüfung unterziehen?

Gesetzlich zur Prüfung des Jahresabschluss verpflichtet sind: Aktiengesellschaften. mittelgroße bis große Gesellschaften mit beschränkter Haftung (kleine Gesellschaften nur, wenn sie auf Grund gesetzlicher Vorschriften einen Aufsichtsrat haben müssen)

Für was braucht man einen Wirtschaftsprüfer?

Wirtschaftsprüfer haben die berufliche Aufgabe, betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen.

Wer muss Jahresabschluss prüfen?

Die gesetzliche Abschlussprüfung erfolgt auf Basis des § 316 HGB, der alle mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften verpflichtet, den Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen.

Wer muss Abschluss prüfen lassen?

(1) 1Der Jahresabschluß und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften, die nicht kleine im Sinne des § 267 Abs. 1 sind, sind durch einen Abschlußprüfer zu prüfen. (2) 1Der Konzernabschluß und der Konzernlagebericht von Kapitalgesellschaften sind durch einen Abschlußprüfer zu prüfen. …

Wer muss seinen Jahresabschluss prüfen lassen?

Wer bestellt den Jahresabschlussprüfer?

Nach § 318 Abs. 1 Satz 1 HGB wird der Abschlussprüfer des JA durch die Gesellschafter gewählt.

Wer wählt den Abschlussprüfer?

Eine der wesentlichen durch das KonTraG geschaffenen Bestimmungen besagte, dass der Abschlussprüfer vom Aufsichtsrat (statt wie bis dahin vom Vorstand) beauftragt wird (§ 111 Abs. 2 Satz 3 AktG für die Aktiengesell- schaft)2.

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