Wann ist man unterhaltsberechtigt?

Wann ist man unterhaltsberechtigt?

Unterhaltsberechtigt sind Personen gemäß § 1602 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wenn sie außerstande sind, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen. Diese sind in der Regel Kinder, Eheleute, Enkelkinder aber auch eigene Eltern.

Wie ist Unterhalt definiert?

Unterhalt ist das, was eine Person leistet, um für den Lebensbedarf einer anderen Person aufzukommen. Unterhalt kann zum Beispiel geleistet werden durch Geld, durch Sachen, aber auch durch Erziehung, Betreuung, Pflege und persönliche Zuwendung.

Sind Sie unterhaltspflichtig?

Wer eine eigene Familie oder sonst nahe Angehörige hat, ist zum Unterhalt verpflichtet. Dieser Anspruch besteht insbesondere zwischen den Ehegatten und zu Gunsten der Kinder gegenüber den Eltern. Der Unterhalt kann dabei in Geld oder durch sog. Naturalunterhalt (Verpflegung, Pflege u.a.) erfolgen.

Was ist ein unterhaltsberechtigtes Kind?

Als unterhaltsberechtigte Kinder gelten alle Personen unter 16 Jahren. Personen im Alter von 16 bis 24 Jahren, die mit mindestens einem ihrer Elternteile in einem gemeinsamen Haushalt leben und keine Erwerbspersonen sind, werden ebenfalls als unterhaltsberechtigte Kinder betrachtet.

Für was steht der Unterhalt?

Der Kindesunterhalt soll den laufenden notwendigen Lebensunterhalt des Kindes decken, also vor allem Kosten für Wohnung, Ernährung, Kleidung, aber auch Schulbedarf und Spielsachen. In der Regel sind mit der monatlichen Zahlung auch Kosten für Schulfahrten o. ä. abgedeckt.

Wer zählt als Unterhaltspflichtige Person bei Pfändung?

Dies sind der Ehegatte, ein früherer Ehegatte, der Lebenspartner (mit ihm nicht zu verwechseln der nichteheliche Lebensgefährte) und ein früherer Lebenspartner, Verwandte in gerader Linie (also Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern), sowie ein Elternteil mit seinem Unterhaltsanspruch nach §§ 1615l, 1615n BGB, sofern …

Wie lange bin ich meinem Kind unterhaltspflichtig?

Eltern müssen ihren volljährigen Kindern Unterhalt zahlen – bis zum Abschluss einer ersten beruflichen Ausbildung. Verdient Dein volljähriges Kind neben der Schule oder dem Studium regelmäßig dazu, musst Du weniger zahlen. Als eigenes Einkommen Deines Kindes zählen auch: Stipendien, Bafög, Kindergeld.

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