Wann ist rechtlich Baubeginn?
Unter Baubeginn versteht man nach dem Bauordnungsrecht den Beginn der Realisierung einer geplanten baulichen Anlage. Dazu gehören nicht nur die eigentlichen Baumaßnahmen.
Wann mit Hausbau beginnen?
Wenn es Ihr Ziel sein sollte, Ihr Haus so schnell wie möglich fertigstellen zu lassen, eignen sich Frühjahr und Sommer als Startzeitpunkt am besten. Wenn Ihnen jedoch die Einsparung von Material und Arbeit am Herzen liegt, sollten Sie den Baubeginn im Herbst in Betracht ziehen.
Was ist bei der Rechnungsstellung zu beachten?
Bei der Rechnungsstellung ist dies dementsprechend zu berücksichtigen. Die Rechnung eines Kleinunternehmers muss weiterhin alle obligatorischen Angaben enthalten, allerdings darf sie die Umsatzsteuer nicht ausweisen. Die Ausgangsrechnung enthält in diesem Fall also nur den Bruttowert.
Wie sollte man die Ausstattung des Hauses planen?
In der Praxis sollte man immer darauf achten, die Ausstattung des Hauses so zu planen, dass möglichst geringe Kosten für den Betrieb und für Reparaturen und Instandhaltung anfallen. Das kann in vielen Bereichen geschehen – etwa durch das Verklinkern einer Fassade, das auf lange Sicht teures Streichen und Neuverputzen von Fassaden erspart.
Ist die Rechnung nicht aufgeführt?
Sind sie nicht aufgeführt, kann der Kunde sie nicht absetzen. Auch das bedeutet aber nicht, dass der Handwerker zwingend verpflichtet ist, seine Rechnung in Lohn- und Materialkosten aufzuschlüsseln.
Welche Angaben muss der Rechnungssteller enthalten?
Diese muss nach § 14 Absatz 6 UStG folgende Angaben enthalten: Vollständiger Name des Rechnungsstellers Vollständige Anschrift des Rechnungsstellers Rechnungsdatum Menge und Art der gelieferten Artikel oder Umfang und Art der Dienstleistung Angabe der Höhe des Entgelts und des darauf entfallenden Steuerbetrags in einer Summe