Wann ist Verlegung in ein anderes Krankenhaus moeglich?

Wann ist Verlegung in ein anderes Krankenhaus möglich?

Wird der Patient in ein anderes Krankenhaus verlegt, gilt es nur, wenn die Verlegung aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich ist. Eine Ausnahme bildet die Zustimmung der Krankenkasse bei einer Verlegung in ein wohnortnahes Krankenhaus.

Kann man von einem Krankenhaus in ein anderes wechseln?

Der Patient hat grundsätzlich das Recht, Arzt und Krankenhaus frei zu wählen und zu wechseln. Der Patient kann eine ärztliche Zweitmeinung einholen. Den begründeten Wunsch, einen weiteren Arzt hinzuzuziehen oder eine Zweitmeinung einzuholen, soll der Arzt nicht ablehnen.

Kann ich mir mein Krankenhaus frei wählen?

Das Recht auf freie Krankenhauswahl steht gesetzlich krankenversicherten grundsätzlich zu. Das gilt nicht nur in Notfällen, sondern auch bei geplanten Behandlungen. Auch wenn der behandelnde Arzt in ein Krankenhaus in der Nähe einweist, kann der Versicherte ein anderes wählen.

Welche Rechte habe ich als Patient im Krankenhaus?

Zu den Rechten gehören unter anderem: das Einsichtsrecht in die Behandlungsunterlagen, das Recht auf Information und Aufklärung, das Recht auf Selbstbestimmung, das bedeutet, dass eine medizinische Maßnahme nur nach erfolgter Einwilligung erfolgen darf.

Wie weit darf man sich vom Krankenhaus entfernen?

Für viele Patienten kann es sehr befreiend sein, nach mehreren Tagen im Bett auch einmal raus zu kommen. Dürfen Patienten das Krankenhausgelände einfach so verlassen? Das hängt ganz individuell von der Indikation und der Behandlung ab. Zumindest auf dem Krankenhausgelände dürfen sich die meisten Patienten frei bewegen.

Kann man sich aussuchen in welches Krankenhaus man will?

Patienten haben in Deutschland das Recht auf freie Arztwahl. Wer ins Krankenhaus eingewiesen wird, darf sich deshalb grundsätzlich auch die Klinik aussuchen. Das gilt auch für eine Behandlung bei chronischen Krankheiten wie etwa der Schuppenflechte (Psoriasis).

Kann man sich in einem anderen Bundesland operieren lassen?

Sie beantwortet die Frage mit einem „Zwar – Aber“: „Grundsätzlich nein. Eventuell könnte es im Einzelfall zu einer Kostenbeteiligung kommen, wenn der Kunde die Behandlung in einem anderen (teureren) Bundesland plant. Aufgrund der derzeit geringen Preisunterschiede ist dies aber unwahrscheinlich.

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