Wann Jugendarbeitsschutzuntersuchung?
Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung ist Pflicht gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz für alle Jugendlichen, die vor dem 18. Lebensjahr eine Berufsausbildung oder ein berufliche Tätigkeit beginnen. Die Untersuchung sollte frühestens 14 Monate vor Aufnahme des Arbeitsverhältnisses erfolgen.
Wo mache ich die Erstuntersuchung?
Die Erstuntersuchung ist für Minderjährige kostenlos, man kann sie vom eigenen Hausarzt vornehmen lassen. Er prüft, ob man für eine Berufsausbildung grundsätzlich gesundheitlich geeignet ist.
Wer trägt die Kosten für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung?
Wichtig für den Jugendlichen: Der Arzt unterliegt bei Jugendarbeitsschutzuntersuchungen der Schweigepflicht. Das gilt auch gegenüber Eltern und Sorgeberechtigten. Die Kosten der Jugendarbeitsschutzuntersuchung werden vom jeweiligen Bundesland übernommen.
Was kostet eine Jugendarbeitsschutzuntersuchung?
Was kostet die Untersuchung? Sofern der Berechtigungsschein vorliegt entstehen Ihnen keine Kosten!
Wer braucht eine Jugendarbeitsschutzuntersuchung?
Wann ist eine Jugendarbeitsschutzuntersuchung notwendig? Wer zwischen 15 und 18 Jahre alt ist und eine Berufsausbildung beginnen möchte, muss sich zunächst medizinisch untersuchen lassen, ob die gewünschte Tätigkeit auch möglich ist. Dies ist durch das Jugendarbeitsschutzgesetz in Deutschland vorgeschrieben.
Wo bekommt man den Erhebungsbogen?
Die Jugendlichen erhalten in der Arztpraxis einen Erhebungsbogen. Er wird von den Eltern oder anderen Sorgeberechtigten ausgefüllt und von Eltern und Jugendlichen gemeinsam unterschrieben. Der Bogen wird während der ärztlichen Untersuchung zurückgegeben.
Was wird alles bei der Jugendschutzuntersuchung gemacht?
Zur Jugendschutzuntersuchung gehört neben der Überprüfung der Sehkraft (Nah- u. Fernsicht, Überprüfung auf Farbenblindheit), des Gehörs, des Körperbaus und des Bewegungsapparates auch eine körperliche Untersuchung.