Wann kann der Arbeitgeber Urlaubssperre verhängen?
Laut Gesetz müssen Unternehmen berücksichtigen, wann ihre Mitarbeiter:innen Urlaub nehmen möchten. Für solche Fälle macht das Gesetz eine Ausnahme. Aber: Die Voraussetzungen dafür sind erheblich. Eine Urlaubssperre ist nur erlaubt, wenn es dafür dringende betriebliche Gründe gibt.
Kann der Arbeitgeber eine Urlaubssperre verhängen?
Wann dürfen Arbeitgeber eine Urlaubssperre verhängen? Doch gemäß §7 BUrlG dürfen Chefs den Urlaubswünschen unter Umständen widersprechen: „Arbeitgeber dürfen eine Urlaubssperre verhängen, wenn es dringende betriebliche Gründe gibt“, sagt Patrizia Antoni, Fachanwältin fürs Arbeitsrecht.
Wie kann der Arbeitnehmer die Unterkunft versteuern?
Unterkunft – Sachbezugswert versteuern. Nur wenn dem Arbeitnehmer nach dieser Definition eine Unterkunft verbilligt oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, kann der Sachbezugswert angesetzt werden.
Was ist eine freie Unterkunft für Arbeitnehmer?
Ein Zimmer, dessen Bewohner sich Bad und Küche mit mehreren teilen müssen. Erhalten Mitarbeiter Ihres Unternehmens freie Unterkunft, ist dieser Vorteil für den Arbeitnehmer steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Die amtlichen Sachbezugswerte, die hierfür jedes Jahr für das folgende Jahr festgelegt werden, sind für Ihre Abrechnung verbindlich.
Wie vermindert sich der Wert der Unterkunft?
Der Wert der Unterkunft vermindert sich: Bei Aufnahme des Beschäftigten in den Haushalt des Arbeitgebers oder bei Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft um 15 Prozent, Für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Auszubildende um 15 Prozent und c. mit mehr als drei Beschäftigten um 60 Prozent.
Wie ermittelt sich der Mietpreis für eine Unterkunft?
Dieser ermittelt sich entweder aus dem ortsüblichen Mietpreis für Wohnungen oder dem amtlichen Sachbezugswert für eine Unterkunft. Hier klären wir, wann nach aktuellen Regelungen zur Versteuerung der Mietpreis und wann der Sachbezugswert angesetzt werden kann und was für den Arbeitnehmer von Vorteil ist.