Wann kann der Unterhalt für ein Kind gekürzt werden?
Unterhalt kann gekürzt werden, wenn z. B. die Unterhaltsleistung für den Pflichtigen unzumutbar ist, nach einer kurzen Ehedauer oder einer neuen Lebenspartnerschaft des Unterhaltsberechtigten.
Wie verändert sich der Unterhalt beim zweiten Kind?
Er muss beiden Kindern exakt den gleichen Unterhalt zahlen, da beide Kinder in dieselbe Altersstufe fallen. Wenn der Vater des neuen Kindes auch noch der Mutter dieses Kindes Unterhalt leisten muss, führt auch das nicht zu einer Reduzierung des Kindesunterhalts für die “alten” Kinder.
Kann für den Urlaub der Kindesunterhalt gekürzt werden?
Liegt Ihr Einkommen unter dem Selbstbehalt, können Sie die Unterhaltszahlung kürzen oder sogar ganz entfallen lassen. Aber Achtung! Liegt dem Unterhalt ein vollstreckbarer Titel zugrunde, muss dieser auch gerichtlich geändert werden. Gleiches gilt für titulierte Unterhaltszahlungen in Jugendamtsurkunden.
Wie erhöht sich der Betrag der Alimente?
Bei einem hohen Lebensstandard erhöht sich auch der Betrag der Alimente. Grundsätzlich richten sich die Berechnungen der Alimente nach der gelebten Betreuungssituation, den Lebenshaltungskosten des hauptbetreuenden Elternteils und dessen Erwerbssituation.
Wie ist die Höhe der zu zahlenden Alimente geregelt?
Die Höhe der zu zahlenden Alimente kann individuell vereinbart oder kraft Gesetz durch das Familiengericht geregelt werden. Familiengerichte orientieren sich bei der Berechnung von Kindes- und Ehegattenunterhalt meist an der sogenannten Düsseldorfer Tabelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
Wie richten sich die Berechnungen der Alimente nach?
Grundsätzlich richten sich die Berechnungen der Alimente nach der gelebten Betreuungssituation, den Lebenshaltungskosten des hauptbetreuenden Elternteils und dessen Erwerbssituation. Eine exakte Berechnung anhand einer Pauschalen oder mit Prozentsätzen ist in der Schweiz nicht möglich. Empfehlung unserer Partner!
Ist ein Antrag auf Erhöhung der Alimente möglich?
Ein Antrag auf Erhöhung der Alimente ist bei Gericht oder über das Jugendamt möglich, sofern sich die Einkommensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen oder das Alter des Kindes/der Kinder verändert haben.“, so Diplomsozialarbeiterin Weilguny, Mitarbeiterin in einer Familienberatungsstelle.