Wann kann der Vermieter fristlos kündigen?
Eine fristlose Kündigung kann laut BGB §569 nur dann ausgesprochen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. In anderen Fällen ist keine Abmahnung erforderlich: Bei hohen Mietschulden oder illegalen Aktivitäten des Mieters in der Wohnung, kann der Vermieter beispielsweise fristlos kündigen, ohne vorher abzumahnen.
Wie werde ich meinen Mieter wieder los?
Wer seinem Mieter kündigen möchte, muss dies schriftlich tun. Die Kündigung muss an alle im Mietvertrag benannten Personen gerichtet sein. Darüber hinaus muss der Vermieter den Grund der Kündigung mitteilen. Das Schreiben ist eigenhändig zu unterschreiben.
Kann der Vermieter mich auf die Strasse setzen?
Wenn Dein Mietvertrag fristlos gekündigt wird. Dein Vermieter kann Dir nur dann fristlos kündigen, wenn er einen wichtigen Grund dazu hat – zum Beispiel, weil Du mit der Miete erheblich in Rückstand bist. Auf die Straße setzen darf er Dich nicht; er muss dazu erst eine Räumungsklage vor Gericht gewinnen.
Kann man Vermieter um eine Erlaubnis für den Einzug von Mitbewohnern bitten?
Vermieter um Erlaubnis bitten, wenn ein Mitbewohner in die Wohnung einziehen soll Soll jemand dauerhaft in Ihre Wohnung auch einziehen, und wurde dieses Recht nicht schon ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart, dann müssen Mieter, abgesehen von engen Familienangehörigen, den Vermieter um eine Erlaubnis für den Einzug von Mitbewohnern bitten.
Kann der Vermieter die Untervermietung ablehnen?
Nur in Ausnahmefällen kann der Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung ablehnen. Das ist etwa der Fall, wenn der Lebensgefährte noch ein Kind mitbringt, die Wohnung für drei Personen jedoch zu klein ist und es somit zu einer Überbelegung kommt.
Was brauchen sie für die Aufnahme von Mitbewohnern in die Mietwohnung?
In vielen Fällen brauchen Sie für die Aufnahme, das Einziehen von Mitbewohnern in Ihre Wohnung, vorher die Erlaubnis des Vermieters. Das gilt nicht nur für die Aufnahme von Untermietern. Untermieterlaubnis – Erlaubnis zur Untervermietung Einzug eines Mitbewohners in die Mietwohnung – oft Erlaubnis des Vermieters notwendig
Wie kann eine Wohnung untervermietet werden?
Grundsätzlich kann die Wohnung auch auf Zeit untervermietet werden. Wichtig dabei: Es muss die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. Ein Vermieter muss auch immer gefragt werden, wenn ein Mieter einen Dritten umsonst in seiner Mietwohnung oder Teilen davon wohnen lassen will. In vielen Fällen muss der Vermieter nicht gefragt werden