Wann kann ein Arzt seine Approbation verlieren?

Wann kann ein Arzt seine Approbation verlieren?

Wenn sich ein Arzt eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit zur Ausübung des Arztberufs gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 Bundesärzteordnung (BÄO) ergibt, kann dies zum Entzug der Approbation durch Widerruf führen.

Wer entzieht einem Arzt die Approbation?

Die zuständige Behörde kann eine einmal erteilte Approbation zurücknehmen oder widerrufen. Vorübergehend kann sie auch das Ruhen der Approbation anordnen. Wenn eine Approbation eigentlich nicht hätte erteilt werden dürfen, wird sie zurückgenommen.

Was braucht man für die Approbation?

Welche Unterlagen sind laut Approbationsordnung erforderlich?

  • Antrag auf Approbation (im Internet zu finden)
  • Lebenslauf inkl.
  • Geburtsurkunde.
  • Identitätsnachweis sowie Nachweis der Staatsangehörigkeit.
  • Gesundheitszeugnis (max.
  • Straffreiheitserklärung.
  • Amtlich beglaubigte Kopie des Examenszeugnisses.
  • Ggf.

Wann wird Kassenzulassung entzogen?

Nach § 95 Abs. 6 SGB V ist die Zulassung zu entziehen, wenn ihre Voraussetzungen nicht oder nicht mehr vorliegen, der Vertragsarzt die vertragsärztliche Tätigkeit nicht aufnimmt oder nicht mehr ausübt oder seine vertragsärztlichen Pflichten gröblich verletzt.

Welche Behörde stellt die Approbation aus?

Die Bezirksregierung Köln ist für die Erteilung einer staatlichen Erlaubnis für die Ausübung eines akademischen Heilberufes zuständig. Die Erlaubnis wird auf schriftlichen Antrag in Form einer Approbation oder einer Berufserlaubnis erteilt.

Ist ein Arzt unzuverlässig?

Als unzuverlässig ist ein Arzt anzusehen, der nach seiner Gesamtpersönlichkeit keine ausreichende Gewähr für eine ordnungsgemäße Berufsausübung bietet. Es müssen Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, der Arzt werde in Zukunft die berufsspezifischen Vorschriften und Pflichten nicht beachten.

Ist die Unzuverlässigkeit schuldig für den Arztberuf?

Konkret ist das der Fall, wenn sich Ärzte eines Verhaltens schuldig machen, aus dem sich ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit ergibt, den Arztberuf auszuüben. Unwürdigkeit betrifft dabei einen Vorfall in der Vergangenheit, während die Unzuverlässigkeit sich auf eine Prognose für die Zukunft stützt.

Kann ein Arzt künftig seinen Beruf ordnungsgemäß ausüben?

Bietet ein Arzt nicht mehr die Gewähr dafür, dass er künftig seinen Beruf ordnungsgemäß ausüben wird, kommt auch ein Widerruf wegen Unzuverlässigkeit in Betracht. Abzustellen ist auf das prognostizierte Verhalten des Arztes in der Zukunft. Strafverfahren sind ein Indiz für die Zuverlässigkeit.

Kann sich ein Arzt schuldig gemacht haben?

Wenn sich ein Arzt eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit zur Ausübung des Arztberufs gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 Bundesärzteordnung (BÄO) ergibt, kann dies zum Entzug der Approbation durch Widerruf führen. Dies ergibt sich aus der Vorschrift von § 5 Abs. 2 Satz 1 (BÄO).

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