Wann kann ein Kind aus der Familie genommen werden?
Ist eine dringende Gefahr für das Kindeswohl gegeben, können Jugendamt oder Polizei das Kind aus der Familie nehmen. Das Jugendamt kann die Inobhutnahme sofort vollziehen, muss aber umgehend das Familiengericht hinzuziehen, es sei denn, die Eltern des Kindes sind mit der Inobhutnahme einverstanden.
Wann darf das Jugendamt das Kind entziehen?
Immer dann, wenn eine Gefährdung für die körperliche oder seelische Entwicklung eines Kindes besteht und die Eltern nicht willens oder in der Lage sind, diese Gefährdung abzuwenden, muss eine Inobhutnahme erfolgen. In diesem Fall wird das Kind in einer Einrichtung oder einer Pflegestelle untergebracht.
Kann das Jugendamt einfach die Kinder weg nehmen?
Der Staat kann in schweren Fällen Kinder aus der Familie herausnehmen – wobei das Jugendamt dies nur vorläufig im Rahmen einer sogenannten Inobhutnahme kann. Dies ist dann kurzfristig durch ein Familiengericht zu bestätigen.
Wann wird ein Kind von der Mutter weggenommen?
Das Bundesverfassungsgericht führt in seiner Entscheidung aus, dass das Grundgesetz den Eltern das Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder garantiert, „Elterngrundrecht“. Ein Kind kann nur dann gegen den Willen der Eltern von diesen getrennt werden, wenn eine Kindeswohlgefährdung droht.
Sind die Eltern für die Erziehung von Kindern zuständig?
Für die Erziehung von Kindern sind grundsätzlich die Eltern zuständig. „Das steht so in der Verfassung und der Staat hat damit erstmal nichts zu tun“, sagt Helfrich. Das ändere sich erst dann, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass das Kind bei den Eltern beziehungsweise den sorgeberechtigten Personen nicht gut aufgehoben ist.
Kann ein Kind oder Jugendlicher dauerhaft aus der Familie genommen werden?
Ein Kind oder Jugendlicher kann zeitweise oder in schweren Fällen auch dauerhaft aus der Familie genommen werden. Dafür muss es aber konkrete Hinweise auf eine Gefährdung geben. Grund für eine Inobhutnahme sind oft akute Notlagen, zum Beispiel wenn Kinder nicht richtig versorgt werden, weil die Eltern drogen- oder alkoholkrank sind.
Kann das Jugendamt ein Kind aus einer Familie nehmen?
Als Exekutive kann das Jugendamt ein Kind sofort aus einer Familie nehmen, muss aber umgehend das Familiengericht einschalten. Ausnahme: Die Eltern sind einverstanden. Bei konkreten Hinweisen auf eine Krise gehen Mitarbeiter des Jugendamtes also in die Familie und entscheiden, ob das Kind in Obhut genommen werden muss.
Ist es gerechtfertigt und notwendig ein Kind unterzubringen?
Wenn ein Richter entscheidet, dass es gerechtfertigt und notwendig ist, ein Kind unterzubringen, weil es vor der Gefahr zu Hause geschützt werden kann, ist dies nicht selten eine Entscheidung mit lebenslangen Folgen. Manchmal erfährt die Öffentlichkeit davon – dann, wenn es ganz schrecklich endet. Wenn ein Kind stirbt.