Wann kann ein schwerbehinderter gekündigt werden?
Hiernach ist unter anderem die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen innerhalb von 6 Monaten seit Bestehen des Arbeitsverhältnisses zustimmungsfrei (§ 173 Absatz 1 Nummer 1 SGB IX). Es genügt, wenn der Arbeitgeber die Kündigung innerhalb der 6-Monatsfrist erklärt, selbst wenn die Kündigungsfrist danach endet.
Wie kann ich einen Behinderten kündigen?
Schwerbehinderte sind nicht unkündbar, aber durch ein formales Verfahren vor Ausspruch einer Kündigung besonders geschützt. Der besondere Kündigungsschutz gilt für Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellten Personen. Der Arbeitgeber muss das Integrationsamt vor Ausspruch der Kündigung um Zustimmung bitten.
Welchen besonderen Kündigungsschutz haben Schwerbehinderte?
Der besondere Kündigungsschutz gilt für schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung ( GdB ) von mindestens 50 und ihnen gleichgestellte Menschen mit einer Behinderung von 30 oder 40 GdB . Für eine Gleichstellung reicht jetzt allein die konkrete Gefährdung des Arbeitsplatzes wegen der Behinderung aus.
Wie kann man als Schwerbehinderter behandelt werden?
Eine Person mit einem Invaliditätsgrad von weniger als 50, aber wenigstens 30 kann als Schwerbehinderter behandelt werden. Neben dem allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutz-Gesetz (KSchG) gilt der Sonderkündigungsschutz nach dem Sozialgesetzbuch.
Welche Grade der Behinderung gelten für Menschen mit Behinderung?
► Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert. ► Arbeitnehmer mit einem GdB von 30 oder 40 können sich Schwerbehinderten gleichstellen lassen. ► Ist eine Schwerbehinderung ohne medizinisches Fachwissen offensichtlich zu erkennen – z. B. bei vollständiger Blindheit – ist kein amtlicher Nachweis notwendig.
Welche Invaliditätsgraden sind schwerbehindert am Arbeitsplatz?
Jeder mit einem Invaliditätsgrad von weniger als 50, aber wenigstens 30 kann von der Arbeitsagentur als schwerbehindert behandelt werden. Das Gefährdungspotential am Arbeitsplatz muss eine Konsequenz der Behinderung sein.
Was ist der besonderen Schutz von Schwerbehinderten?
Wenn ein Betroffener mit einem GdB von mindestens 30 aufgrund seiner Behinderung keinen Arbeitsplatz finden kann, so wird dieser von der Agentur für Arbeit mit den Schwerbehinderten gleichgesetzt. Zu dem besonderen Schutz zählt unter anderem auch der Kündigungsschutz von Schwerbehinderten, welcher §§ 85 – 92 SGB IX geregelt wird.