Wann kann ich als Frau in Rente gehen?

Wann kann ich als Frau in Rente gehen?

Das Renteneintrittsalter liegt für nach 1964 geborene erwerbstätige Frauen und Mütter bei 67 Jahren. Wer vor 1947 zur Welt kam, kann mit 65 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand gehen. Für die Jahrgänge zwischen 1947 und 1964 wurde das Rentenalter stufenweise bis auf 66 Jahre und 10 Monate angehoben.

Wann kann ich als Frau Jahrgang 1961 in Rente gehen?

Jahrgang

Jahrgang Rentenbeginn Abschlag: Rentenbeginn mit 63
1961 66 Jahre + 6 Monate 12,6 %
1962 66 Jahre + 8 Monate 13,2 %
1963 66 Jahre + 10 Monate 13,8 %
ab 1964 67 Jahre 14,4 %

Wann kann ich als Frau Jahrgang 1956 in Rente gehen?

Sind Sie beispielsweise Jahrgang 1956, können Sie mit einem Alter von 65 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen. Ab 2024 wird die Altersgrenze beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1959 in 2-Monats-Schritten angehoben. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

Wie hoch ist die Rente für Frauen?

Die durchschnittliche Rentenhöhe bei Altersrenten (sog. Renten wegen Alters) lag bei Frauen 2018 mit ca. 711 Euro bei 62 Prozent der durchschnittlichen Rentenhöhe von Männern. Männer beziehen durchschnittlich 437 Euro mehr Altersrente pro Monat als Frauen.

Kann man als Frau mit 60 Jahren in Rente gehen?

Für Frauen, die im Januar 1942 geboren wurden, gilt bereits eine Regelaltersgrenze von 62 Jahren (laut Anlage 20 SGB VI). Diese Frauen können dann zwar immer noch ab 60 in Rente gehen, müssen dann jedoch mit Abschlägen rechnen. Frauen können heute also keine Rente ab 60 beanspruchen.

Wann darf ich in Rente gehen Tabelle?

Tabelle: Renteneintrittsalter mit Schwerbehinderung

Geburtsjahr Altersgrenze Erreichen der Altersgrenze (Monat/Jahr)
1962 64 + 8 Monate 09/2026 – 09/2027
1963 64 + 10 Monate 11/2027 – 11/2028
1964 65 01/2029 – 01/2030
Ab 1965 65 Ab 2030 (nach Vollendung des 65. Lebensjahrs)

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