Wann kann ich Chronikerziffer abrechnen?

Wann kann ich Chronikerziffer abrechnen?

Ärzte dürfen die Chronikerpauschale nach den EBM Nrn. 03220/03221 nur dann abrechnen, , wenn der Patient in mindestens drei von vier aufeinanderfolgenden Quartalen wegen dieser Erkrankung seinen Hausarzt aufgesucht hat. Dabei muss es sich um zwei persönliche Kontakte handeln.

Wann darf ich die 03220 abrechnen?

Die Gebührenordnungspositionen 03220 bis 03222 sind nur bei Patienten berechnungsfähig, die folgende Kriterien erfüllen: Vorliegen mindestens einer lang andauernden, lebensverändernden Erkrankung, Notwendigkeit einer kontinuierlichen ärztlichen Behandlung und Betreuung.

Wann ist ein Patient chroniker?

In der Chroniker-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ist festgelegt: Als schwerwiegend chronisch krank gelten Sie, wenn Sie nachweislich wegen derselben Krankheit seit wenigstens einem Jahr in ärztlicher Dauerbehandlung sind.

Wann Chronikerpauschale?

Die Chronikerpauschalen sind berechnungsfähig bei Patienten die folgende Voraussetzungen erfüllen: das Vorliegen einer lang andauernden, lebensverändernden Erkrankung. Diagnose (ICD-10- GM) einer chronischen Erkrankung.

Wie oft kann man die 03230 abrechnen?

03230 EBM kann seit April 2017 so oft erbracht werden, wie es medizinisch notwendig ist. Eine Berechnung ist „je vollendete zehn Minuten“, also mehrfach je Sitzung möglich. Das „problemorientierte ärztliche Gespräch, das aufgrund von Art und Schwere der Erkrankung erforderlich ist“, ist bei Hausärzten Alltag.

Wann 03030 abrechnen?

Erfolgt im Behandlungsfall lediglich eine Inanspruchnahme durch den Patienten unvorhergesehen im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen entsprechend den Gebührenordnungspositionen 01100, 01101, 01411, 01412 oder 01415, so ist anstelle der Versichertenpauschale 03000 die Versichertenpauschale 03030 zu berechnen.

Wie oft Gesprächsziffer abrechnen?

Noch ein Hinweis: Falls bei erneuter Erkrankung nach Abschluss einer bewilligten Psychotherapie zunächst kein neuer Antrag gestellt werden soll, kann (insbesondere zur Rückfallprophylaxe) ohne Neuantrag mit der EBM-Gesprächsziffer 23220 abgerechnet werden (je 10 Minuten, bis zu 15 Mal im Quartal).

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