Wann kann ich die Flexi Rente in Anspruch nehmen?
Wer 45 Beitragsjahre vorweisen kann, kann aktuell mit 63 Jahren und 8 Monaten in Rente gehen, ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen.
Wann ist Teilrente sinnvoll?
Wer eine vorgezogene Altersrente beantragten möchte, kann unter Umständen Abschläge für die vorzeitige Inanspruchnahme der Rente bekommen. Daher kann es sich für Sie sogar lohnen, wenn Sie eine Teilrente wählen. Auf den ausgezahlten Teil der Teilrente gibt es den Abschlag.
Wann ist man Altersvollrentner?
Das Eintrittsalter für die abschlagsfreie Rente wird stufenweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben, wenn Sie zwischen 1949 und 1963 geboren sind. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.
Was versteht man unter Vollrente?
In der gesetzlichen Rentenversicherung kann die Altersrente als Teil- oder Vollrente bezogen werden. Die Höhe der Teilrente hängt vom Hinzuverdienst ab ( Flexi-Rente). Dagegen ist die Vollrente die gesamte Altersrente. Sie wird in der Regel nur gezahlt, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist.
Wann beginnt die Vollrente?
Seit dem Jahr 2012 wird für ab 1947 Geborene die Regelaltersgrenze schritt weise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für die Geburtsjahrgänge ab 1964 ist dann im Jahr 2031 67 die Regelaltersgrenze. Wer seine Rente früher erhalten will, muss in aller Regel Abschläge in Kauf nehmen.
Wann bekommt man eine Vollrente?
Teil- oder Vollrente Alle Altersrenten können Sie schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze als Vollrente erhalten, sofern Sie im Kalenderjahr nicht mehr als 6 300 Euro hinzuverdienen. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurde diese Hinzuverdienstgrenze für das Jahr 2020 auf 44 590 Euro angehoben.
Wann wird die Altersgrenze erreicht?
Die Regelaltersgrenze ist mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht. Dies betrifft alle Versicherten ab Geburtsjahrgang 1964. Liegt das Geburtsdatum vor dem 1.1.1947, ist die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 65.