Wann kann ich ein defektes Geraet zurueckgeben?

Wann kann ich ein defektes Gerät zurückgeben?

Grundsätzlich muss der Händler ein defektes Gerät bis zwei Jahre nach dem Kauf reparieren oder austauschen. Nach dem halben Jahr hingegen kehrt sich die Beweislast um und der Kunde muss nachweisen, dass das Gerät von Anfang an defekt war.

Wer muss defekte Ware zurücknehmen?

Defekte Ware müssen Händler aber zurücknehmen. Grundsätzlich muss der Händler ein defektes Gerät bis zwei Jahre nach dem Kauf reparieren ode r austauschen. Doch oft werden Kunden einfach abgewimmelt und auf die Garantie des Herstellers verwiesen, wie ein Praxistest des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigt.

Was tun bei defekter Ware?

Ist die Sache bei Übergabe bereits beschädigt, so hat der Verbraucher gegen den Händler grundsätzlich einen Anspruch auf Nacherfüllung im Wege einer Nachlieferung (Neulieferung einer mangelfreien Ware im Austausch mit der beschädigten Kaufsache) oder einer Nachbesserung (Reparatur der beschädigten Kaufsache) nach § 439 …

Was tun wenn Händler nicht auf Reklamation reagiert?

Sollte der Händler nicht auf deine Reklamation reagieren oder die vereinbarten Fristen nicht einhalten, kannst du als Kunde gemäß § 437 BGB weitere Rechte geltend machen und beispielsweise vom Kaufvertrag zurücktreten oder gemäß § 441 BGB den Kaufpreis mindern.

Wie lange kann ein Kunde reklamieren?

Jeder Händler muss für zwei Jahre nach dem Kauf bzw. nach Übergabe der bezahlten Ware an den Kunden für die Mangelfreiheit der Ware zum Zeitpunkt des Kaufs bzw. der Übergabe einstehen. Das besagt das gesetzliche Gewährleistungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Wie lange kann man einen Artikel reklamieren?

Kann ich defekte Ware zurückgeben?

Ist die gekaufte Ware frei von Mängeln, hat der Kunde grundsätzlich keinen Anspruch auf Umtausch. Manche Händler drucken ihre Umtausch-Bedingungen bereits auf die Kassenzettel. Den Beleg sollten die Kunden in jedem Fall gut aufheben, denn ohne ihn klappt der Umtausch kaum.

Welche Frist bei Reklamation?

Dein gesetzliches Gewährleistungsrecht hast du zwei Jahre lang, nachdem du die Sache bekommen hast. In dieser Zeit muss der Händler eine mangelhafte Sache reparieren oder neu liefern. Einschränkung: Bei gebrauchten Waren kann der Händler die Frist auf ein Jahr verkürzen.

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