Wann kann ich eine Immobilie steuerfrei verkaufen?
Für den Verkauf von Immobilien und Grundstücken hat der Staat eine Spekulationsfrist festgelegt: Wenn Sie innerhalb von zehn Jahren ein Objekt kaufen und wieder verkaufen, müssen Sie auf den dabei erzielten Gewinn Spekulationssteuer zahlen. Dies entfällt, wenn Sie in der Immobilie gewohnt haben oder noch wohnen.
Wie viel Prozent beträgt die spekulationssteuer?
45%
Wann gilt eine Immobilie als selbst genutzt?
Konkret verlangt der Gesetzgeber in der Ausnahmeregelung zur steuerfreien Veräußerung vor Ablauf der Spekulationsfrist, dass eine Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst genutzt wurde. Dabei muss ein Eigentümer diese jedoch nicht von Januar bis Dezember bewohnen.
Was versteht man unter selbst genutztes Wohneigentum?
Die Bezeichnung sagt hierbei eigentlich schon alles. Selbstgenutztes Wohneigentum sind alle Immobilien, die vom Eigentümer dauerhaft selbst genutzt werden. Er muss die Immobilie also zu seinem Lebensmittelpunkt machen.
Was ist Eigennutzung?
Unter Eigennutzung versteht man die Nutzung einer eigenen Immobilie zu Wohnzwecken. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Wohnung oder ein Haus handelt.
Wann kann man eine Wohnung wegen Eigenbedarf kündigen?
Fristgerecht wegen Eigenbedarf kündigen: Bei einer Mietdauer von 5 – 8 Jahren: Frist von 6 Monate. Mietdauer länger als 8 Jahre: 9 Monate Frist. Die Kündigung wegen Eigenbedarf muss spätestens am dritten Werktag des Kalendermonats beim Mieter eingehen, um zum Ende des übernächsten Monats wirksam zu werden.
Was kann ich als Eigentümer von der Steuer absetzen?
Eigentümer, die im Eigenheim wohnen, aber auch Mieter, können Handwerkerleistungen, wie zum Beispiel Malerarbeiten oder das Verlegen neuer Fliesen im Bad steuerlich geltend machen. Absetzbar sind hier allerdings nicht die Materialkosten, sondern nur die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten.
Für wen kann man Eigenbedarf anmelden?
Tut sie das nicht, muss eine enge Beziehung zwischen ihr und dem Vermieter bestehen, damit dieser einen Eigenbedarf anmelden kann. Zum Kreis der begünstigten Personen gehören außer dem Vermieter dessen nächsten Angehörigen. Hierzu zählen Kinder, Enkel, Schwiegerkinder, Eltern und Schwiegereltern sowie Großeltern.