Wann kann ich in Rente gehen Jahrgang 1966?

Wann kann ich in Rente gehen Jahrgang 1966?

Alle Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Das Rentenalter wird schrittweise angehoben. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren.

Was passiert wenn ich kurz vor der Rente krank werde?

Wer nicht mehr arbeiten kann, weil er krank ist, bezieht in der Regel Krankengeld als Sozialleistung. Wer also vor seinem regulären Renteneintritt krank wird, kann somit in die Rente mit dieser Pflichtbeitragszeit reinrutschen.

Welche Abschläge bringt eine frühere Rente mit sich?

Jeder Monat, der früher in Rente gegangen wird, bringt einen Abzug von 0,3 Prozentpunkten mit sich. Diese Abschläge bleiben für die gesamte Dauer des Rentenbezuges bestehen, auch wenn dann die Regelaltersgrenze erreicht wird.

Wie können sie mit 62 Jahren in Rente gehen?

Sie können mit einem Renteneintrittsalter von 62 Jahren in Rente gehen, müssen allerdings Abschläge in Höhe von 10,6 Prozent monatlich in Kauf nehmen. Dafür muss eine Behinderung von 50 Prozent attestiert worden sein.

Welche Altersgrenze hat die gesetzliche rentenrente?

Den Ruhestand genießen, die Enkelkinder heranwachsen sehen, reisen, dem Hobby nachgehen. Doch einen Anspruch auf die gesetzliche Altersrente gibt es mit 60 Jahren in der Regel nicht mehr. Die Regelaltersgrenze ist nach der letzten Rentenreform auf 67 Jahre angehoben worden. Erstmals gilt sie für die Geburtsjahre ab 1964.

Wann wird die jährliche Renteninformation versandt?

Wenn ab dem Alter von 55 Jahren das Ende des Berufslebens naht, wird die jährliche Renteninformation durch eine ausführliche Rentenauskunft ersetzt. Diese wird alle drei Jahre versandt und enthält neben dem aktuellen Versicherungsverlauf ausführliche Informationen zu den einzelnen Altersrenten.

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