FAQ

Wann kann ich in Rente gehen wenn ich 1971 geboren bin?

Wann kann ich in Rente gehen wenn ich 1971 geboren bin?

Das Eintrittsalter für die Regelaltersrente, also der „normalen“ Rente liegt grundsätzlich bei 67 Jahren.

Wann kann ich in Rente gehen wenn ich 1970 geboren bin?

Alle Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Das Rentenalter wird schrittweise angehoben. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren.

Wann beginnt die regelaltersrente?

Lebensjahr angehoben. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Sie können die Altersrente jedoch bereits früher in Anspruch nehmen, allerdings mit Abschlägen. Bei der Erwerbsminderungsrente wird die Altersgrenze für Ihren abschlagsfreien Rentenbeginn grundsätzlich auf das 65.

Wann kann ich in Rente gehen Jahrgang 1959 mit 45 Beitragsjahren?

Für jüngere besonders langjährig Versicherte steigt die Eintrittsgrenze schrittweise. Versicherte des Jahrgangs 1958 können beispielsweise erst mit 64 Jahren abschlagsfrei ihre Rente antreten. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter jedoch auch nach 45 Beitragsjahren bei 65 Jahren.

Was ist der Unterschied zwischen Regelaltersrente und Altersrente?

In Deutschland kann jeder, der in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, eine Altersrente beantragen. In der Regel hat der Versicherte darauf Anspruch, wenn er die Altersgrenze von 67 Jahren erreicht sowie eine Wartezeit von fünf Jahren eingehalten hat. Daher wird diese Rente auch Regelaltersrente genannt.

Ist die Rente für besonders langjährig Versicherte eine Regelaltersrente?

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte und die Altersrente für langjährig Versicherte haben eines gemeinsam: Beiden Altersrenten sind vorzeitige Renten vor der Regelaltersrente.

Wann kann ich abschlagsfrei in Rente gehen Jahrgang 1959?

Die Geburtsjahrgänge vor 1964 müssen nicht bis zum 67 Lebensjahr warten, um ohne Abschläge früher die Altersrente zu beziehen. So können beispielsweise die Geburtsjahrgänge 1958 mit 66 Jahre und die Geburtsjahrgänge 1959 mit 66 Jahre und 2 Monate in die reguläre Altersrente ohne Abschläge gehen.

Wann in Rente Jahrgang 1959?

Jahrgang

Jahrgang Rentenbeginn Abschlag: Rentenbeginn mit 63
1959 66 Jahre + 2 Monate 11,4 %
1960 66 Jahre + 4 Monate 12,0 %
1961 66 Jahre + 6 Monate 12,6 %
1962 66 Jahre + 8 Monate 13,2 %
Kategorie: FAQ

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