Wann kann ich meine Elternzeit nicht kündigen?
Das bedeutet, dass Ihnen innerhalb der Elternzeit nicht gekündigt werden kann. Auch vor Beginn der Elternzeit ist eine Kündigung nicht möglich. Zumindest bezieht sich der Kündigungsschutz in diesem Fall auf eine Frist von acht Wochen. Melden Sie Ihre Elternzeit also acht Wochen vor Beginn dieser an, kann Ihnen Ihr Arbeitgeber nicht kündigen.
Wie wird die Kündigung nach dem Mutterschutz ausgesprochen?
In den betreffenden Fällen wird die Kündigung nach dem Mutterschutz oft mit einer Dreimonatsfrist ausgesprochen (§ 18 I Abs. 2 BEEG) – das ist allerdings nicht rechtens, denn die Frist bezieht sich auf das Recht des Arbeitnehmers zur Kündigung.
Ist eine Kündigung während der Schwangerschaft nicht möglich?
Grundsätzlich ist eine Kündigung während der Schwangerschaft nicht möglich. Das regelt § 17 des Mutterschutzgesetzes. Auch bis vier Monate nach der Entbindung ist die Mutter vor einer arbeitgeberseitigen Kündigung geschützt.
Wie greift der Kündigungsschutz während der Elternzeit?
Weiterhin greift der Kündigungsschutz auch während der Elternzeit, sodass Sie für einen langen Zeitraum nicht gekündigt werden können. Dies soll verhindern, dass Sie als werdende oder auch frisch gebackene Mutter plötzlich keine Arbeit mehr haben und somit ohne „Lohn und Brot“ dastehen.
Wann darf der Arbeitgeber in der Elternzeit gekündigt werden?
Während der Elternzeit steht der Arbeitgeber unter einem Kündigungsverbot. Das Arbeitsverhältnis darf, gemäß § 18 Abs. 1 BEEG, in der Elternzeit nicht gekündigt werden. bis zum 3. Geburtstag des Kindes: 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit. zwischen dem 3. und 8.
Welche Regelungen gelten für Arbeitnehmer während der Elternzeit?
Arbeitnehmer genießen während der Elternzeit – und auch schon davor – einen besonderen Schutz. Jedoch ist auch hier in besonderen Ausnahmefällen eine Kündigung in der Elternzeit möglich. Die rechtliche Grundlage für die Elternzeit und den damit einhergehenden Kündigungsschutz finden sich im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz.