Wann kann ich Wochenaufenthalter anmelden?

Wann kann ich Wochenaufenthalter anmelden?

Wochenaufenthalter müssen am Wochenaufenthaltsort den Radio- und Fernseh-Empfang bei der Billag separat anmelden, wenn sie sich während der Mehrheit des Jahres 3 oder mehr Nächte pro Woche da aufhalten und in dieser Zeit der Haushalt am Wohnort, unter dessen Adresse bereits eine Anmeldung erfolgt ist, ebenfalls bewohnt …

Wo sind Wochenaufenthalter steuerpflichtig?

In der Regel ist ein Fragebogen zur Feststellung der Steuerpflicht von Wochenaufenthaltern zu erstellen. Verheiratete haben ihr Steuerdomizil in der Regel dort, wo der Partner wohnt. Auch bei Konkubinatspartnern ist davon auszugehen, dass der Wohnort des Konkubinatspartners den Ausschlag gibt.

Wann Wochenaufenthalter?

Ein Wochenaufenthalt am bzw. beim Arbeitsort liegt dann vor, wenn eine erwerbstätige Person sich wegen der Erwerbstätigkeit an den Arbeitstagen an einem anderen als dem Freizeitort aufhält und übernachtet.

Was ist ein Wochenaufenthalter?

Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter sind Personen, die an den Arbeits-, Ausbildungs- oder Studientagen am Arbeits-, Ausbildungs- oder Studienort übernachten und die freien Tage (in der Regel an den Wochenenden) regelmässig in einer anderen Gemeinde verbringen.

Was ist ein Wochenaufenthalter in der Schweiz?

Der Wochenaufenthalter ist ein schweizerischer Rechtsbegriff, der eine Person beschreibt, die «unter der Woche» in der Nähe ihres Arbeitsortes oder ihrer Lehranstalt wohnt, den Lebensmittelpunkt aber an einem anderen Ort hat, dem amtlichen Wohnsitz, wo auch der Heimatschein bei der Einwohnerkontrolle hinterlegt ist.

Kann man in der Schweiz eine Zweitwohnung haben?

Viele der Umziehenden behalten auch noch eine Wohnung in ihrem Herkunftsstaat. Das Wort «Doppelwohnsitz» ist nach schweizerischer Terminologie eigentlich unmöglich, denn in der Schweiz gilt, dass «niemand an mehreren Orten zugleich seinen Wohnsitz» haben kann.

Was ist der heimatausweis?

Den Heimatausweis stellt die Stadt/Gemeinde des Hauptwohnsitzes aus. Personen mit Heimatausweis müssen sich bei der Stadt/Gemeinde des Nebenwohnsitzes innerhalb von 14 Tagen persönlich als Wochenaufenthalter anmelden und beim Wegzug wieder abmelden.

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