Wann kann man einen DSL Vertrag vorzeitig kündigen?
Wer umzieht, hat zunächst nicht das Recht, seinen DSL-Vertrag außerordentlich zu kündigen. Nur wenn der Internetanbieter den neuen Wohnort nicht beliefern kann, darf vom Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten Gebrauch gemacht werden. Zieht man ins Ausland, gilt grundsätzlich das Gleiche.
Wann kann ich meinen internetvertrag kündigen?
Kann Ihr Anbieter die vereinbarte Leistung an Ihrem neuen Wohnort nicht erbringen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalendermonats kündigen.
Hat jemand einen Vertrag mit einem Festnetzanbieter beauftragt?
Haben Sie Ihren Provider mit der Schaltung eines neuen Festnetz/DSL-Vertrags beauftragt, so handelt es sich hierbei zunächst um einen „Auftrag“, aber noch nicht um den Vertragsbeginn. Ein Vertrag kommt immer erst dann zustande, wenn die Gegenseite den Auftrag annimmt.
Ist es möglich, für eine Wohnung zwei Festnetzverträge abzuschließen?
Theoretisch ist es rechtlich möglich, für ein und dieselbe Wohnung zwei oder mehr Festnetzverträge abzuschließen. In praktischer und technischer Hinsicht kann auf den in der Wohnung vorhandenen Festnetzanschluss nur ein einziger Vertrag geschaltet werden.
Wie lange bleiben DSL und Festnetzverträge weiterhin bestehen?
Mit Inkrafttreten des TKMoG bleiben DSL- und Festnetzverträge mit einer 24-monatigen Mindestvertragslaufzeit zwar weiterhin bestehen, allerdings ist eine anschließende Vertragsbeendigung deutlich einfacher. Ist die Mindestlaufzeit des Internet Vertrags abgelaufen, ist dieser jederzeit monatlich kündbar.
Wie lange dauert die Kündigung ihres festnetzvertrages?
Befinden Sie sich noch in den ersten zwei Jahren Ihres Vertrags, so wird die Kündigung zum Ende der ersten 24 Monate wirksam. Wurde Ihr Festnetzvertrag bereits einmalig oder mehrmals automatisch verlängert, so ist die Kündigung jeweils zum Ablauf des Verlängerungsjahres möglich.