Wann kann man einen neuen Mietvertrag machen?
Grundsätzlich kann ein Mietvertrag nur geändert werden, wenn beide Vertragsparteien zustimmen. Dabei ist keine der beiden Parteien dazu verpflichtet. Möchte ein Vermieter beispielsweise zu seinen Gunsten Änderungen am Mietvertrag vornehmen, ist er an das Einverständnis des Mieters gebunden.
Wann darf der neue Vermieter die Miete erhöhen?
Mieterhöhung: Der neue Eigentümer hat kein automatisches Mieterhöhungsrecht. Er kann die Miete nur unter den gleichen Voraussetzungen erhöhen, wie es auch der alte Vermieter hätte tun können, also beispielsweise nach einer Modernisierung, oder er kann die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete anheben (Mietspiegel).
Was angibt der Vermieter für einen neuen Mietvertrag?
Was der Vermieter auch für einen Grund angibt, das Verlangen ist immer das Gleiche: Der Vermieter will einen neuen Mietvertrag abschließen. Ob das sinnvoll ist, kommt immer auf den Einzelfall an. Mieter sind jedenfalls nicht verpflichtet, einer Änderung der mietvertraglichen Vereinbarungen zuzustimmen.
Welche Vertragsparteien unterschreiben den Mietvertrag?
Den Mietvertrag müssen beide Vertragsparteien (Vermieter und Mieter) unterschreiben. Auf der Seite des Mieters sind die Personen Vertragspartei, die im Mietvertrag namentlich benannt sind und diesen unterschreiben. Das klingt zunächst unbedeutend, ist es aber nicht. Jeder Mieter, der im Mietvertrag genannt wird, haftet für die gesamte Miete.
Warum sollte der Mieter keinen neuen Mietvertrag unterschreiben?
Der Mieter sollte keinen neuen oder abgeänderten Mietvertrag unterschreiben. Und er sollte auch keine mündlichen Zugeständnisse zu Änderungen am Mietvertrag machen. Denn auf Anpassungen oder Erneuerung des alten Mietvertrages hat der neue Wohnungsbesitzer kein Recht.
Warum darf der neue Vermieter kündigen?
Auch die Gründe, wegen denen der neue Vermieter kündigen darf, bleiben exakt dieselben wie zuvor: wenn der Mieter in Zahlungsverzug ist, gegen den Mietvertrag verstößt oder den Hausfrieden stört. Ernst werden kann es für Mieter bei einer Eigenbedarfskündigung – aber auch ohne vorherigen Eigentümerwechsel ist so eine Kündigung möglich.