Wann kann man in Rente gehen 1963?

Wann kann man in Rente gehen 1963?

Alle Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Das Rentenalter wird schrittweise angehoben. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren.

Wann kann ich in Rente gehen Jahrgang 1963 schwerbehindert?

Sind Sie 1964 oder später geboren, können Sie mit 65 Jahren ohne Abzüge (wird Abschläge genannt) oder ab 62 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen. Wenn Sie zwischen 1952 und 1963 geboren sind, erhöht sich Ihre Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente schrittweise von 63 auf 65 Jahre.

Kann ich mit 63 in Rente gehen Jahrgang 1963?

Der Bezug der Rente mit 63 Jahren verursacht einen Abschlag von 7,2 Prozent. Für die Jahrgänge von 1949 bis 1963 erhöht sich das Renteneintrittsalter schrittweise. Ab dem Jahrgang 1964 liegt es bei 67 Jahren. Auch für langjährig Versicherte ist es möglich, die Rente bereits mit 63 zu beziehen.

Kann man mit 50 Schwerbehinderung mit 63 in Rente gehen?

Wer als schwerbehindert anerkannt ist, kann deshalb deutlich früher in die Altersrente gehen. Voraussetzung für die Einstufung ist ein Grad der Behinderung von mindestens 50. Wer 1954 geboren wurde, kann beispielsweise mit 63 Jahren und acht Monaten ohne Abschläge – also ohne Rentenkürzung – diese Altersrente erhalten.

Wann in Rente Jahrgang 1963 mit 50 Schwerbehinderung?

Für die Betroffenen, die nach dem 31.12.1963 geboren sind, kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit dem 65. Lebensjahr, vorzeitig (d.h. mit Abschlägen) mit dem 62. Lebensjahr bezogen werden.

Wann in Rente gehen Jahrgang 1961?

Wann kann ich mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen?

Jahrgang Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte
1961 64 Jahre und 6 Monate
1962 64 Jahre und 8 Monate
1963 64 Jahre und 10 Monate
Ab 1964 65 Jahre

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